Berlin (dapd). Eine gesetzliche Grundlage für die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern wird es vorerst nicht geben. Der Bundestag lehnte am Freitag mit den Stimmen von Union und FDP Vorstöße von SPD und Grünen ab. Die SPD hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Von dem Gesetz sollten Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten in der Privatwirtschaft und in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung erfasst werden. Die Grünen forderten in einem Antrag zusätzlich ein Verbandsklagerecht. Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Koalition, wonach die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern „unter Fortentwicklung und Fortschreibung der bestehenden Maßnahmen“ beseitigt werden sollen. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier verwies auf statistische Zahlen, wonach Frauen 22 Prozent weniger verdienten als Männer. Das seien im Schnitt vier Euro weniger pro Stunde. Damit sei Deutschland europaweit Schlusslicht. „Wenn wir nichts tun, wird das so bleiben“, sagte der SPD-Politiker. Der Equal Pay Day dürfe künftig nicht Mitte März, sondern müsse am 1. Januar stattfinden. Der Tag markiert das Datum, an dem Frauen den Verdienstrückstand zu Männern gegenüber dem Vorjahr aufgeholt haben. Die Koalition sieht das Problem zwar, hält es aber für geringer. Bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit liege die bereinigte Lohnlücke bei sieben Prozent, hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) am Donnerstag zum Equal Pay Day erklärt. Sie verwies darauf, dass frauentypische Berufe schlechter bezahlt würden als männerspezifische Tätigkeiten. Auch die wegen der Kindererziehung unterbrochenen Erwerbsbiografien wirken sich für Frauen nachteilig aus. Die Koalition setzt jedoch unter anderem auf die bessere Betreuung von Kindern und innovativen Arbeitszeitmodellen. dapd (Politik/Politik)
Rot-Grün scheitert mit Plänen für Lohngleichheit von Mann und Frau
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Peer-Michael Preß
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