Berlin (dapd). Die Pläne für eine Reservistensteuer sind offenbar vom Tisch. Kurze Wehrübungen werden weiterhin nicht besteuert, auch Unterkunft und Verpflegung bleiben von Zahlungen an den Fiskus verschont. Das berichtet die Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion am Mittwoch in Berlin. Allerdings gilt die Steuerbefreiung nicht für besondere Zulagen bei längeren Einsätzen. Hintergrund der geplanten Regelungen ist das Ende der Wehrpflicht und die Umstellung der Bundeswehr auf eine Freiwilligenarmee. Ab 2013 wird bei den Freiwillig Wehrdienstleistenden nur noch der Wehrsold steuerfrei gestellt, Wehrdienstzuschläge sowie die Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung werden grundsätzlich besteuert. dapd (Politik/Politik)