Regionaler Konsens für Umleitungskonzept des Schwerlastverkehrs

Detmold. Seit dem 24.01.2013 legt die Bezirksregierung Detmold ihren Entwurf des Luftreinhalteplans für die Stadt Halle/Westfalen öffentlich aus. Ziel des Plans ist es, die Luftqualität in Halle zu verbessern, da die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid deutlich überschritten werden. Hauptverursacher der hohen Schadstoffbelastung ist der große Anteil an Schwerlastverkehr im Stadtzentrum. Durch eine Reihe verschiedener Maßnahmen soll eine Senkung der aktuell beträchtlichen Schadstoffbelastung erreicht werden.

Die wichtigste Maßnahme des Plans ist die Umleitung des Schwerlastverkehrs. Dafür haben die Fachleute des Verkehrsdezernats ein umfangreiches Umleitungskonzept erarbeitet, das mit allen betroffenen Kommunen besprochen und abgestimmt worden ist. Unter dem Aspekt Luftreinhalteplanung ist der Lückenschluss der A 33 jedoch das vorrangige Ziel. Mit der Realisierung der durchgehenden A 33 im Jahr 2019 werden die Probleme der erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen in der Ortsdurchfahrt Halle endgültig gelöst.

Umleitung über Bielefeld und Gütersloh zeitlich befristet bis 2014
Ab Ende 2014 steht mit der Inbetriebnahme der „Entlastungsstraße“ und der Anschlussstelle Schnatweg eine weitere Option zur Entlastung der Ortsdurchfahrt von Halle zur Verfügung. Der von Norden kommende Verkehr hat dann die Möglichkeit über L 782, K 25 und Entlastungsstraße die B 68 zu erreichen. Als weitere kurzfristig wirksame Maßnahme ist eine richtungsbezogene Sperrung der Lange Straße für Lkw über 7,5 Tonnen, die aus nördlicher Richtung kommen, Bestandteil des Planentwurfes. Die Projektgruppe hat unter Berücksichtigung des vorhandenen Straßennetzes insgesamt sieben verschiedene Streckenvarianten überprüft. Lediglich eine Verkehrsführung über die L 782 in Richtung Süden kommt nach übereinstimmender Auffassung der Projektgruppenmitglieder für den Umleitungsverkehr in Betracht. Die Umleitung des Schwerlastverkehrs mit den daraus resultierenden Mehrbelastungen für Bielefeld und Gütersloh ist jedoch zeitlich befristet. Sie ist solange notwendig, bis die „Entlastungsstraße“ sowie die A 33-Anschlussstelle Schnatweg Ende 2014 in Betrieb genommen werden. Um zu verhindern, dass nach Ausweisung der Umleitungsstrecke Schleichwege benutzt werden, hat die Bezirksregierung an elf verschiedenen Punkten Verkehrszählungen in Auftrag gegeben. Diese Zählungen werden vor und nach der Ausweisung der Umleitungsstrecke durchgeführt.

Weitere Maßnahmen im Entwurf des vorliegenden Planes sind unter anderem: die Umstellung des ÖPNV und des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Fahrzeuge sowie der Einsatz der Fahrzeuge für Straßenreinigung und Müllabfuhr auf „Schwachverkehrszeiten“. „Die im vorgelegten Entwurf des Luftreinhalteplans aufgeführten Maßnahmen werden zu einer signifikanten Verringerung der Schadstoffbelastung in der Innenstadt von Halle führen. Als Projektgruppe haben wir gemeinsam eine weitgehend gerechte Verteilung der Mehrbelastung auf viele Schultern erreicht“, so Prof. Egon de Groot, Dezernent für Immissionsschutz der Bezirksregierung, der den Plan federführend erstellt hat.

Detailinformationen zum Umleitungskonzept für den Schwerlastverkehr
Die Bezirksregierung hat ein tragfähiges und ausgewogenes Umleitungskonzept für den Schwerlastverkehr entwickelt. Dieses Konzept hat die Bezirksregierung zusammen mit den betroffenen Kommunen besprochen und abgestimmt. Den Wünschen der Städte Halle, Gütersloh und Bielefeld konnte zumeist entsprochen werden. Auch wenn die Stadt Bielefeld weiterhin favorisiert, den Lkw-Verkehr über die L 778 (Brockhagener Straße) Richtung Steinhagen zurück auf die B 68 zu leiten, hat sie den weiteren Einzelheiten des Konzeptes zugestimmt. Insoweit ist ein weitgehend vom regionalen Konsens getragenes Umleitungskonzept mit einer gerechten Lastenverteilung entstanden.

Die Ortsdurchfahrt von Halle wird am Knotenpunkt B 68/Weststraße einseitig für Lkw-Verkehre über 7,5 Tonnen von Borgholzhausen kommend gesperrt. Der Schwerlastverkehr wird an dieser Stelle dann über die L 782 (Theenhauser Straße) Richtung Süden geführt. Im weiteren Verlauf der L 782 kann der Lkw-Verkehr weder über die Alleestraße, noch über die K 25 (Tatenhauser Straße), K 30 (Sandforther Straße) und auch nicht über die L 778 (Brockhagener Straße Richtung Steinhagen) nach links abbiegen. Alle diese Straßen werden für den Lkw-Verkehr mit Ausnahme von Lieferverkehr gesperrt. Am Kreuzungspunkt der L 782/L 806 in Gütersloh-Niehorst wird der Schwerlastverkehr dann aufgeteilt. Lkws mit dem Ziel A 33 werden über die L 806 Richtung Bielefeld und dort vom Kreuzungspunkt L 806/Gütersloher Straße (Möller Werke) in Bielefeld-Brackwede zur neuen Autobahnanschlussstelle Bielefeld-Zentrum geführt. Der Lkw-Verkehr Richtung A 2 wird in Gütersloh über den Knotenpunkt L 782/B 61 zur A 2 geleitet.

Hintergrund zur Entstehung des Luftreinhalteplans
Saubere Luft ist eine wesentliche Voraussetzung für die menschliche Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich deshalb verpflichtet, die Luftqualität zu überwachen. In NRW führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Messungen zur Beurteilung der Luftbelastungssituation durch. Die Messungen des LANUV belegen für den Schadstoffparameter Stickstoffdioxid eine deutliche Überschreitung (53 µg/m³) des geltenden Immissionsgrenzwertes (40 µg/m³) in der Ortsdurchfahrt (Lange Straße) in Halle/Westfalen. Vor diesem Hintergrund ist ein Luftreinhalteplan zu erstellen, der Maßnahmen vorgibt, die eine möglichst kurzfristige Einhaltung des bestehenden Immissionsgrenzwertes gewährleisten. Für die Erarbeitung des Luftreinhalteplans hatte die Bezirksregierung Detmold bereits Anfang 2012 eine Projektarbeitsgruppe gebildet, in der neben der Stadt Halle und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) folgende Institutionen mitgearbeitet haben: Straßen NRW, Umweltverbände, Kreis Gütersloh, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer. Diese Vorgehensweise hat ermöglicht, vielfältige Interessen und Anregungen bei der Erstellung des Luftreinhalteplanes zu berücksichtigen und somit weitgehend einen Konsens bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen zu erreichen.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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