Regierung geht weiteren Schritt Richtung ESM

Regierung geht weiteren Schritt Richtung ESM Berlin (dapd). Der Start des neuen Euro-Rettungsschirms ESM ist einen Schritt näher gerückt. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin eine sogenannte völkerrechtliche Erklärung, um die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Beteiligung am ESM zu erfüllen. In dem Papier werden die Bedingungen festgeschrieben, die für die ESM-Teilnahme gelten – und zwar nicht nur für Deutschland, sondern für alle Eurostaaten. Nach dem Willen der Regierung soll der Rettungsschirm nun „baldmöglichst“ in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die deutsche Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien erhöht werden darf. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden. Diese Bedingungen wurden nun in der völkerrechtlichen Erklärung festgeschrieben. Die Formulierung ist dabei so gefasst, dass sie für alle Eurostaaten anwendbar ist. Deutschland hatte sich Mitte September mit den anderen Euroländern geeinigt, dass alle gemeinsam die Teilnahmebedingungen mit der völkerrechtlichen Erklärung präzisieren und nicht nur Berlin eine einseitige Erläuterung abgibt. Daher ist von „nationalen Parlamenten“ und nicht von Bundestag und Bundesrat die Rede. Auch die Haftungsbegrenzung ist allgemeingültig formuliert. Unterschrift von Gauck fehlt noch Deutschland ist das letzte Euroland, das den Vertrag über die Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus, kurz ESM, noch nicht ratifiziert hat. „Die Bundesregierung ist überzeugt, durch die gemeinsame Erklärung den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umfassend Rechnung zu tragen und so den ESM-Vertrag baldmöglichst in Kraft setzen zu können“, erklärte das Bundesfinanzministerium. Die Erklärung werde „nach Annahme durch die Botschafter der ESM-Vertragsstaaten und Hinterlegung beim Ratssekretariat völkerrechtlich verbindlich“. Erst wenn dies passiert sei, werde Deutschland des Ratifizierungsprozess abschließen. Dazu muss Bundespräsident Joachim Gauck die Ratifizierungsurkunde unterschreiben und diese muss beim Sekretariat des Europäischen Rates hinterlegt werden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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