Berlin (dapd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Bundeswehreinsätzen im Innern sieht die Bundesregierung keinen unmittelbaren Bedarf für eine Verfassungsänderung. „Eine baldige Grundgesetzänderung steht für die Bundesregierung nicht an“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Es werde aber geprüft, welche Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen seien. Die Bundesregierung begrüßt nach Angaben Seiberts das Urteil. Dieses bestätige die Rechtsauffassung der Regierung, „dass die Sicherheit unserer Bürger gerade auch in Extremfällen zu gewährleisten, eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist“. Zudem biete es eine „wichtige Orientierung“. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter sind Militäreinsätze im Inland bei Terrorangriffen in engen Grenzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das 2006 festgestellte Abschussverbot von Passagiermaschinen bleibt allerdings bestehen. dapd (Politik/Politik)