Berlin (dapd). Städte und Gemeinden rechnen damit, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August nicht überall erfüllt werden kann. Dadurch aufkommende Klagen von Eltern und mögliche Schadenersatzansprüche wollen die Kommunen zwischen Bund und Ländern aufteilen. Besonders in großen Städten mit einem sehr hohen Betreuunsgsbedarf von 40 bis 50 Prozent werde es eng, hieß es am Dienstag. Wenn Städte daher zum Schadenersatz verurteilt werden sollten, „sehen wir vor allem die Länder, aber auch den Bund gefordert, sich an solchen Kosten zu beteiligen. Denn sie sind Urheber des Rechtsanspruchs und tragen eine politische Mitverantwortung, solange der Anspruch noch nicht voll erfüllt ist“, forderte Stephan Articus für den Deutschen Städtetag in Berlin. Er bemängelte mit Blick auf das Gesetz „leichtfertige Versprechungen“. Sowohl Bund und Länder haben sich seiner Auffassung nach bei der Festlegung des Rechtsanspruchs im zeitlichen Horizont und der Anzahl der Plätze verschätzt. Mit einer allgemeinen Klagewelle rechnet er jedoch nicht. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund forderte Gerd Landsberg erneut einen Krippengipfel, wenn der Bedarf an Plätzen im März offenbar sei. Er betonte: „Wir wollen keine Rechtsstreitigkeiten mit den Eltern, sondern wir wollen eine bessere Kinderbetreuung.“ Allerdings müssten Eltern auch bereit sein, Plätze bei Tagesmüttern zu akzeptieren oder weitere Wege für einen Kita-Platz in Kauf zu nehmen. Nach Angaben der Kommunen stieg die Zahl der betreuten Kinder in Kindertagesstätten und in der Tagespflege zwischen Frühjahr 2006 und 2012 um mehr als 270.000 auf fast 560.000. Der Rechtsanspruch auf staatliche Betreuung gilt ab dem ersten August 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. dapd (Politik/Politik)
Rechtsanspruch auf Kita-Platz wird nicht überall erfüllt
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Peer-Michael Preß
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