Stuttgart (dapd). Das Land Baden-Württemberg hätte auch beim Scheitern des umstrittenen EnBW-Aktiengeschäfts 170 Millionen Euro zahlen müssen. Der Leiter des Landesrechnungshofs, Max Munding, bestätigte am Freitag vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss, dass es eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag mit dem französischen Stromkonzern EdF gegeben habe. Sein Stellvertreter Dieter Kunz sagte, an diesem Punkt hätte besser verhandelt werden müssen, um diese Verpflichtung aus dem Vertrag zu nehmen. Dies sei eine „sehr ungewöhnliche Vereinbarung“. Der frühere CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus hatte Ende 2010 über 45 Prozent der EnBW-Aktien vom französischen Stromversorger EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Rechnungshofpräsident Munding verteidigte vor dem Untersuchungsausschuss den Bericht des Kontrollorgans über das Aktiengeschäft. Darin hatte der Rechnungshof grobe Verstöße der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung durch Mappus sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch seine Berater gerügt. Auf Grundlage des Berichtes hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun gegen Mappus, zwei weitere Ex-Kabinettsmitglieder sowie den damaligen Morgan-Stanley-Deutschlandchef Dirk Notheis Ermittlungen wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Mappus und Morgan Stanley hatten die Kritik zurückgewiesen und dem Rechnungshof vorgeworfen, unter anderem wichtige Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ignoriert zu haben. Rechnungshof sieht keinen Grund zu Korrekturen Munding widersprach: „Ich sehe keine Argumente, die uns dazu veranlassen würden, von dem ein oder anderen Punkt abzurücken“, sagte er. Er kritisierte erneut, dass von der beratenden Investmentbank Morgan Stanley damals keine Prognose für die zu erwartende Dividendenausschüttung erstellt wurde, obwohl dies auch für die Finanzierung des Geschäftes relevant gewesen wäre. Relevante Risiken wie etwa die Auswirkungen der Brennelementesteuer hätten damals besser erkannt werden können. Diese hätte man in die Verhandlungen mit einbringen können in Form von Abschlägen oder Garantien. Munding hob hervor, dass die Landeshaushaltsordnung bei einem solchen Kauf den Nachweis eines besonderen Interesses des Landes verlange. „Wir sehen es ähnlich, dass das Thema der Infrastruktur als solches durchaus etwas ist, was dem Landesinteresse entspricht“, sagte er. Jedoch könne dies nicht von vorneherein auf den Erwerb des Unternehmens übertragen werden. Der Verweis auf die Sicherstellung der Versorgung oder auf die drohenden Änderungen an der Aktionärsstruktur habe so nicht gereicht. dapd (Politik/Politik)
Rechnungshof verteidigt seinen Prüfbericht zum EnBW-Deal
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Peer-Michael Preß
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