Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt

Prozess gegen Michael Billen wird neu aufgerollt Karlsruhe (dapd-rps). Der rheinland-pfälzische CDU-Politiker Michael Billen muss demnächst wieder auf die Anklagebank: Der Prozess gegen ihn wegen Geheimnisverrats wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch des Landgerichts Landau (Pfalz) im Prozess um die sogenannten Polizeidatenaffäre auf. Der Fall wurde an das Landgericht Frankenthal zurückverwiesen. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg. Auch Billens Tochter, eine Polizisten, muss sich erneut wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen verantworten. Der 4. Strafsenat des BGH begründete seine Entscheidung damit, dass das freisprechende Urteil des Landgerichts Landau zahlreiche Widersprüche in der Beweiswürdigung enthalte. Tochter besorgte interne Polizeinformationen ntergrund des Strafverfahrens gegen den Oppositionspolitiker ist, dass die Tochter Billens in ihrer Dienststelle am 16. November 2009 Abfragen im polizeiinternen Informationssystem zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH veranlasste. Vier Tage später soll sie Ausdrucke mit polizeiinternen ID-Nummern an ihren Vater weitergegeben haben. Der CDU-Landtagsabgeordnete gehörte wiederum dem Untersuchungsausschuss zum Nürburgring an. Billen räumte später ein, dass er die Unterlagen an sich genommen habe. Allerdings habe er sie nicht an die Presse weitergegeben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Am 23. November, drei Tage nach der Weitergabe der personenbezogenen Daten an Michael Billen, waren in zwei Zeitungen Berichte über eine frühere Insolvenzverschleppung der Geschäftspartner der Nürburgring GmbH mit den ID-Nummern der Polizeieintragungen erschienen. Die Staatsanwaltschaft klagte Billen und seine Tochter wegen Verletzung von Privatgeheimnissen beziehungsweise Dienstgeheimnissen an. Das Landgericht wollte das Verfahren zunächst nicht eröffnen, wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken aber zur Verhandlung verpflichtet. Zusätzlich verfügte Zweibrücken die Prüfung der Anstiftung durch Billen. Der Prozess endete im September 2011 mit dem Freispruch des Landtagsabgeordneten. Bei der Tochter wurde eine Geldstrafe vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision vor dem BGH ein. Billen sagte, er sehe sich als Opfer in einem politischen Prozess. Am Donnerstagmorgen war der Landespolitiker zur Verhandlung in Karlsruhe erschienen, der Urteilsverkündung am Nachmittag blieb er allerdings fern. BGH sieht zahlreiche Widersprüche im Landauer Urteil Der 4. Strafsenat listete in seiner Entscheidung zahlreiche Widersprüche im Urteil des Landgerichts Landau auf. So seien die Richter davon ausgegangen, die Polizistin habe ihre Kollegen um die Abfrage zu Daten der Geschäftsleute gebeten, weil sie selbst gerade keinen Zugang zu ihrem eigenen Computer gehabt habe. Tatsächlich habe sie selbst im selben Zeitraum Daten abgerufen, diese aber nicht ausgedruckt. Die nahe liegende Vermutung, dass die Angeklagte Kollegen um den Ausdruck bat, um die Herkunft zu verschleiern, sei aber nicht erörtert worden. Auch ihre anfängliche Einlassung bei der Polizei, sie habe aus politischer Neugier nach Eintragungen über die Geschäftsleute gesucht, passten nicht zu ihrer Angabe, sie habe die Ausdrucke für ihren Vater gefertigt. Auch für die Annahme des Landgerichts, andere könnten die polizeilichen Eingaben abgefragt und weitergegeben haben, fehle es im Urteil an Anhaltspunkten. Anders als üblich, wies der BGH den Fall nicht an eine andere Strafkammer des Landgerichts Landau zurück, sondern an einen anderen Gerichtsort, nämlich Frankenthal (Pfalz). Auch das hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die die Revision der Staatsanwaltschaft Landau in vollem Umfang stützte. Es empfehle sich, „die Sache an ein unbelastetes Gericht zurückzuverweisen“, hatte Bundesanwalt Wolfgang Schädler seinen außergewöhnlichen Antrag vor dem BGH begründet. Billens Anwalt sagte, er sei zuversichtlich, was das nun anstehende Verfahren in Frankenthal angehe. Das Urteil des BGH sei kein Präjudiz. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 4 StR 33/12) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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