Clement attackiert neuen Umweltminister Altmaier

Clement attackiert neuen Umweltminister Altmaier Frankfurt/Main (dapd). Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement attackiert die Energiepolitik der Bundesregierung. „Die Energiewende ist eine staatsinterventionistische Veranstaltung mit flächendeckender Subventionierung“, sagte der ehemalige SPD-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Clement, der mehreren Aufsichtsräten von Unternehmen, darunter dem Energiekonzern RWE und dem Telekom-Unternehmen Versatel angehört, griff Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) scharf an. „Ich bin entsetzt, dass auch der neue Bundesumweltminister in der Photovoltaik weitermacht wie bisher.“ Statt mit Subventionen als Einspeisevergütung sollen erneuerbare Energien mit einem Quotensystem wie in Amerika gefördert werden: Stromverteiler sollen damit verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil aus erneuerbarer Energien zu beziehen – ohne die genaue Quelle vorzuschreiben. In Deutschland würden dann Wasserkraft, Geothermie und auch Windenergie zunehmen, aber nicht die Solarenergie. Die Energiewende „kann und muss gelingen, mit diesen Subventionen wird sie es aber auf keinen Fall“, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute

Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute Berlin (dapd). Entlastung für den Verfassungsschutz: Der Inlandsgeheimdienst hat keinen Mitwisser oder Beschuldigten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund als V-Mann angeworben oder geführt. Das bestätigte am Mittwoch der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, in Berlin. Nach den Angaben des SPD-Politikers ist dies das Ergebnis einer ersten Prüfung von insgesamt 45 Aktenordnern zur sogenannten Operation „Rennsteig“, die der Verfassungsschutz den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt hatte. Darunter waren auch Akten, die von einem Referatsleiter des Bundesamtes geschreddert worden waren, teilweise aber rekonstruiert werden konnten. Die Terrororganisation NSU war im November vergangenen Jahres aufgeflogen. Die Gruppe lebte mehr als ein Jahrzehnt unentdeckt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund und ermordete bundesweit zehn Menschen. Der Bundesverfassungsschutz habe insgesamt acht V-Leute im NSU-nahen Thüringer Heimatschutz (THS) geführt, sagte Edathy weiter. Zu jedem Informanten habe es eine Akte gegeben. Allerdings hätten die Parlamentarier nur eine einzige Akte „dem Anschein nach vollständig“ erhalten vorgefunden. Die anderen sieben Unterlagensammlungen seien der Vernichtungsaktion im Verfassungsschutz nach Auffliegen der Terrorzelle zum Opfer gefallen und nur rekonstruiert vorgelegt worden. Der Obmann der CDU/CSU, Clemens Binnninger, nannte das Offenlegen der Akten durch den Verfassungsschutz ein Novum in der deutschen Sicherheitspolitik. Er kritisierte jedoch, dass sich die Behörde mit dem Vorlegen der Unterlagen so lange Zeit gelassen habe. SPD-Obfrau Eva Högl betonte, dass es sehr wichtig gewesen sei, die Akten zu sehen, um Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. Sie kündigte zudem an, dass der Untersuchungsausschuss noch mal die Akten einsehen müsse. Auch der Obmann der FDP, Hartfrid Wolff, sagte, dass er nochmals in die Akten Einsicht nehmen müsse. „Bisher habe ich noch kein vernünftiges Gesamtbild, ich brauche weitere Informationen.“ Er hoffe, diese bei der für Donnerstag anberaumten Vernehmung des scheidenden Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm zu bekommen. Die Linke-Obfrau Petra Pau unterstrich, dass mit der Aktion „keine Rede von einer Transparenzoffensive“ des Verfassungsschutzes sein könne. Es blieben weitere Fragen. So müsse etwa festgestellt werden, ob tatsächlich bestimmte Quellen gar nicht in den Akten geführt worden seien. Grünen-Obmann Wolfgang Wieland betonte, dass das Schreddern durch die Rekonstruktion der Akten nicht „geheilt“ worden sei. Die Unterlagen seien immer noch unvollständig gewesen. Der für die Schredderaktion verantwortliche Referatsleiter des Verfassungsschutzes müsse bei seiner für Donnerstagmorgen geplanten Vernehmung vor allem die Motivation für sein Verhalten erklären. Hinterbliebene der NSU-Opfer zeigten den Bundesverfassungsschutz wegen der Schredderaktion unterdessen an. Es sei am Mittwoch eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung eingegangen, sagte ein Sprecher der Karlsruher Bundesanwaltschaft auf dapd-Anfrage. Erreicht werden solle unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss für die Räume des Bundesverfassungsschutzes. Zudem stehen dem Inlandsgeheimdienst grundlegende Veränderungen bevor. Der Ruf nach Reformen kam am Mittwoch aus allen Parteien. Während Linkspartei, Grünen-Chefin Claudia Roth und die Türkische Gemeinde gar über eine Abschaffung des Verfassungsschutzes nachdenken, sehen Koalitionspolitiker die Verantwortung vor allem bei den Ländern. Auch in Bayern wird sich derweilen nun ein Untersuchungsausschuss mit den Ermittlungspannen befassen. Das Gremium wurde am Mittwochabend vom Landtag eingesetzt. Es ist damit der vierte parlamentarische Ausschuss, der den Fall untersucht. dapd (Politik/Politik)

Bayerischer NSU-Untersuchungsausschusses eingesetzt

Bayerischer NSU-Untersuchungsausschusses eingesetzt München (dapd). In Bayern gibt es jetzt ebenfalls einen Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie in Deutschland. Der Landtag setzte das Gremium am Mittwoch in München ein. Ziel ist es, ein mögliches Fehlverhalten bayerischer Sicherheits- und Justizbehörden sowie der zuständigen Ministerien aufzuklären. Bayern war seit dem September 2000 Tatort der Hälfte der zehn Morde der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte „totale Transparenz“ bei der Aufklärung an. NSU-Untersuchungsausschüsse gibt es bereits im Bundestag sowie in Sachsen und Thüringen. Die konstituierende Sitzung des bayerischen Gremiums findet am Donnerstag statt. Der Ausschuss mit insgesamt neun Mitgliedern wird vom SPD-Abgeordneten Franz Schindler geleitet. dapd (Politik/Politik)

Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig

Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig Kassel (dapd-hes). Im Rechtsstreit um die befristete Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis nach der Katastrophe von Fkushima ist der Weg für die nächste Runde offen. Die gegen die Anordnung gerichteten Klagen der RWE Power AG seien zulässig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Revision ließ er nicht zu. Wird dieses Urteil rechtskräftig, steht im nächsten Schritt eine weitreichende Entscheidung des Kasseler Gerichtshofs an. Dann geht es um die Frage, ob die vom hessischen Umweltministerium am 18. März 2011 angeordneten und auf drei Monate befristete Stilllegung der Reaktorblöcke Biblis A und B rechtmäßig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. RWE will mit seiner Klage die Feststellung erreichen, dass die Stillegungs-Anordnung rechtswidrig war. Auf ein entsprechendes Urteil will der Konzern dann nach eigenen Angaben eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gründen. Diese sei sei seit langem in Vorbereitung, betonte ein Prozessvertreter des Unternehmens am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung in Kassel. Es gehe dabei auch um aktienrechtliche Verpflichtungen des Vorstands. Gerade dieser angestrebte weitere Rechtsstreit führte nun auch zur Zulassung der beiden Klagen zu Biblis A und B vor dem VGH. Der Sechste Senat befand, RWE habe ein fortdauerndes Interesse daran, dass auch nachträglich eine Feststellung zur Rechtmäßigkeit getroffen werde. Der zivilrechtliche Prozess auf Schadenersatz sei ernsthaft beabsichtigt. Dass ein Schaden, durch das Moratorium eingetreten sei, sei „nicht von vornherein ausgeschlossen“. Nur das habe man prüfen müssen. Klären müsse die Frage ein Zivilgericht. Die RWE-Seite hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch die befristete Stilllegung der beiden Blöcke sei dem Unternehmen ein Schaden von insgesamt 187 Millionen Euro entstanden. Denn langfristige Liefervereinbarungen hätten nicht erfüllt werden können, ohne Strom zuzukaufen. Das Wisbadener Umweltministerium indes zweifelte besonders im Falle von Biblis B einen Schaden an. Der Block habe sich in Revision befunden, als das Moratorium begann. Die Arbeiten hätten die befristete Stilllegung überdauert. Dies habe rein technische Gründe“ gehabt. RWE widersprach dieser Darstellung. Die Kasseler Entscheidung sorgte umgehend für kritische Reaktionen der hessischen Landtagsopposition: „Wäre es beim rot-grünen Atomausstieg geblieben, den schließlich die Atomwirtschaft mit der ‚alten‘ Bundesregierung vereinbart hatte, stünde Hessen jetzt nicht vor der Situation, sich für eine Schadenersatzleistung von fast 200 Millionen Euro wappnen zu müssen“, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Timon Gremmels. Linken-Fraktionschefin Janine Wissler erklärte: „Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung mit ihrem bewusst dilettantischen Vorgehen den Atomkonzernen die Tore zu einer Klage weit aufgesperrt hat.“ Theoretisch kann das Land versuchen, gegen die Entscheidung vom Mittwoch doch noch eine Revision durchzusetzen. Dazu müsste Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Direkt nach dem Urteil sah es allerdings nicht so aus, als werde das passieren. Ein Vertreter des Umweltministeriums sagte: „Wir sehen jetzt mit Zuversicht dem Folgetermin entgegen.“ Man sei von der Rechtmäßigkeit der Anordnung vom 18. März 2011 überzeugt. (Aktenzeichen: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T) dapd (Politik/Politik)

Euro-Rettung treibt deutsche Schuldenquote nach oben

Euro-Rettung treibt deutsche Schuldenquote nach oben Berlin (dapd). Die Euro-Rettung sorgt für eine Erhöhung der deutschen Schuldenquote. Das Bundesfinanzministerium rechnet laut einer Mitteilung vom Mittwoch damit, dass die Summe der aufgelaufenen Staatsschulden in diesem Jahr 83,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprechen wird. Im vergangenen Jahr hatte die Quote den Angaben zufolge bei 81,2 Prozent der Wirtschaftsleistung gelegen. Laut den europäischen Verträgen sind maximal 60 Prozent erlaubt. Nach Angaben des Ministeriums sorgen vor allem die „europäischen Stabilisierungsmaßnahmen“ und die „Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt“ für die Steigerung in diesem Jahr. Die Anstalt kümmert sich um die Abwicklung der einstigen Landesbank Nordrhein-Westfalens, der WestLB. Trotz der höheren Quote zeigte sich das Ministerium optimistisch: „Es wird davon ausgegangen, dass die Konsolidierungseffekte in den Folgejahren aber überwiegen und zu einem stetigen Rückgang der Schuldenstandsquote führen werden.“ Das Ministerium bekräftigte zugleich seine Prognose vom April, wonach Deutschland schon in diesem Jahr sein mittelfristiges Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 Prozent des BIP erreicht. Hier hält die Bundesrepublik die europäischen Vorgaben klar ein: Maximal 3,0 Prozent sind erlaubt. Im vergangenen Jahr hatte das strukturelle Defizit 1,0 Prozent des BIP betragen. dapd (Politik/Politik)

Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten

Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten Berlin (dapd). Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden. Auch die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Beate Merk bemängelte fehlende Klarheit für die Verbraucher. „Guter Verbraucherschutz sieht anders aus.“ Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung nicht beteiligen. Die Kosten für die Fluggesellschaften werden mit jährlich etwa 1,2 Millionen Euro veranschlagt, die der behördlichen Schlichtung mit rund 377.000 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6.500 Eingaben jährlich, von denen 20 Prozent auf die behördliche Schlichtung entfallen. Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist, nannte die entstehende Lage „für den Fluggast unübersichtlich“. Die Freiwilligkeit führe auch dazu, dass für jedes Flugunternehmen eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist. Der Fluggast „muss erst einmal herausfinden, an welche Stelle er sich wenden kann“, erklärte sie. Auch Kritiker aus den Reihen der Grünen monieren an dem Gesetzentwurf, dass den Unternehmen Freiwilligkeit zugestanden wurde. Außerdem seien Pauschalreisende teilweise und Personen ausgeschlossen, deren Reisen von Unternehmen oder Behörden gebucht wurden. Außerdem erinnerten sie an die Koalitionsvereinbarung, in der von einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger die Rede ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Freiwilligkeit lasse erwarten, dass die Schlichtung ein Erfolgsmodell werde. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung „wäre zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren“. Der verbraucherschutzpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Erik Schweikert, nannte die künftige Schlichtungsstelle einen „Meilenstein für den Verbraucher“. Endlich bekämen Fluggäste eine Anlaufstelle, die ihnen außergerichtlich helfe. Die Fluggesellschaften würden so stärker angehalten, ihr Beschwerdemanagement zu verbessern. Ansprüche von weniger als zehn Euro regelt die Schlichtungsstelle nicht. Bei Forderungen von mehr als 5.000 Euro oder wegen Personenschäden soll in der Regel weiterhin der Weg zum Gericht eingeschlagen werden. Über die Schlichtungsstelle hinaus haben Bürger wie bisher die Möglichkeit, den Verdacht auf ordnungsrechtliche Verstöße beim Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TTSz9G ) dapd (Politik/Politik)

Bouffier weist Vorwürfe im Zusammenhang mit NSU-Ermittlungen zurück

Bouffier weist Vorwürfe im Zusammenhang mit NSU-Ermittlungen zurück Wiesbaden (dapd-hes). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) weist persönliche Anschuldigungen gegen ihn im Zusammenhang mit der Mordserie der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zurück. „Die Vorwürfe sind Unsinn, es gibt nichts Neues“, sagte Bouffier am Mittwoch in Wiesbaden. Er nahm damit erstmals persönlich Stellung zum Vorwurf der Verhinderung von Strafverfolgung, den der Vorsitzende des Berliner NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), am Vortag aufgeworfen hatte. Die Berichterstattung sei „weitgehend falsch, es ging nie nur um einen V-Mann“, betonte der Ministerpräsident. Alles Weitere wolle er bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss sagen. „Das Verhalten Edathys richtet sich selbst“, fügte er hinzu. Edathy hatte Bouffier vorgeworfen, in seiner Zeit als hessischer Innenminister die Ermittlungen nach einem NSU-Mord in Kassel behindert zu haben. Bouffier hatte damals sein Veto eingelegt, den zufällig am Tatort anwesenden Verbindungsmann des Verfassungsschutzes zur rechten Szene von Polizei und Staatsanwaltschaft direkt vernehmen zu lassen. Stattdessen waren nur schriftliche Fragen an den V-Mann beantwortet worden. dapd (Politik/Politik)

Bundeswehr leidet nicht unter Nachwuchsmangel

Bundeswehr leidet nicht unter Nachwuchsmangel Hamburg (dapd). Nach dem Ende der Wehrpflicht vor einem Jahr hat die Bundeswehr keine Probleme, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Wie eine bisher unveröffentlichte Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr nach einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ aufzeigt, meldeten sich rund 35.000 Männer und Frauen zum Wehrdienst, fast dreimal so viele, wie die Bundeswehr schließlich eingestellt hat. Ein Drittel der Bewerber hatte Abitur oder Fachabitur, 35 Prozent die mittlere Reife, 34 Prozent einen Hauptschulabschluss. Nur 6,8 Prozent hatten vor ihrer Zeit beim Militär keinen Job. Jedoch hat ein Viertel der 12.461 Soldaten aus dem ersten Jahr den Wehrdienst abgebrochen. Hauptgründe waren private Veränderungen, neue Jobangebote oder „andere Vorstellungen von der Bundeswehr“. Im Schnitt verpflichteten sich die Wehrdienstleistenden zu 15 Monaten Dienstzeit. dapd (Politik/Politik)

Mehr Rechte für ledige Väter

Mehr Rechte für ledige Väter Berlin (dapd). Unterstützung für ledige Väter: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach diese Männer deutlich leichter als bisher das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter des Kindes bekommen können. Künftig geht dies auch gegen den Willen der Frau. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Reform spiegele „ein neues gesellschaftliches Leitbild“ wider. Kritik kam sowohl aus der SPD als auch aus der CSU. Dem Entwurf zufolge kann ein lediger Vater künftig beim Familiengericht die sogenannte Mitsorge für sein Kind beantragen. Wenn die Mutter sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist dazu äußert oder dem Antrag ausschließlich mit Argumenten widerspricht, die nichts mit dem Wohl des Kindes zu tun haben, bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Mitsorge des Vaters dem Kind schadet, soll anders entschieden werden. Bisher erhalten nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht, wenn sie sich übereinstimmend dafür entscheiden. Die Mutter musste also einverstanden sein. Andernfalls bekam sie das alleinige Sorgerecht. Diese Regelung war im Dezember 2009 vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet und im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies nach dem Kabinettsbeschluss darauf, dass sich in den vergangenen Jahren „die Formen des Zusammenlebens von Familien“ rasant geändert hätten. Der Anteil der nicht ehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf etwa 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. „Die Zahlen zeigen, dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt“, sagte die FDP-Politikerin in Berlin. Ein Kind solle „nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben“. Die bayerische Justizministerin Kollegin Beate Merk zeigte sich unzufrieden. Die Mutter bekomme zu wenig Zeit für ihre Stellungnahme, sagte die Landesjustizministerin in München. Vorgesehen ist im Gesetz, dass die Frau nach der Geburt des Kindes mindestens sechs Wochen Zeit haben solle. Dies sei „ganz klar zu kurz“, sagte Merk. „Stattdessen sollte man sich zum Beispiel an den gesetzlichen Mutterschutzfristen im Arbeitsrecht orientieren, die grundsätzlich acht Wochen betragen.“ Zudem kritisierte die stellvertretende CSU-Vorsitzende, dass keine Anhörung der Eltern vor Gericht vorgesehen ist, falls die Mutter nicht reagiert. „Nur im persönlichen Gespräch kann das Gericht doch feststellen, wie die tatsächlichen Umstände sind“, sagte sie. Die gleichen Punkte kritisierte die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht. Dass die Mutter binnen sechs Wochen reagieren müsse, sei „unmittelbar nach der Geburt des Kindes unzumutbar“. Zudem sei es „ein Unding“, dass das Familiengericht ohne eine Anhörung der Eltern und des Jugendamts eine Entscheidung treffen solle, falls die Mutter nicht reagiert. Insgesamt sei die Neuregelung „zum Nachteil der betroffenen Kinder“, bilanzierte Lambrecht. (Informationen des Bundesjustizministeriums: http://url.dapd.de/NFy8pi ; der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TZrCie ) dapd (Politik/Politik)

Seehofer an seinem 63. Geburtstag kampflustig

Seehofer an seinem 63. Geburtstag kampflustig München (dapd). CSU-Chef Horst Seehofer zeigte keine Spur von Reue, als er am Mittwoch im bayerischen Landtag von Journalisten nach dem Befinden an seinem 63. Geburtstag gefragt wurde. „Ich fühle mich einfach rundum wohl“, antwortete der bayerische Ministerpräsident lächelnd. Er habe Kraft und sei „kampflustig“. Am Dienstag hatte das starke Selbstbewusstsein Seehofers für Irritationen gesorgt. Doch nun versicherte der CSU-Vorsitzende mehrfach, bei seinen umstrittenen Äußerungen zur Euro-Schuldenkrise in einem „Stern“-Interview habe es sich nicht um eine Drohung mit dem Bruch der Berliner Koalition gehandelt. Denn klar sei: „Jeder Parteivorsitzende formuliert gelegentlich, was mit ihm nicht geht.“ Seehofer verwies zudem auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): „Die Leutheusser sagte jede Woche, mit den Stimmen der FDP gibt es diese Vorratsdatenspeicherung nicht. Kein Mensch würde sagen: Die kündigt die Koalition auf.“ Doch bei ihm sei dies anders, nur weil er festhalte: „Ich will keine Schuldenunion und keine bedingungslosen Hilfen.“ Seehofer fügte mit Blick auf die Presseberichte über seine angeblichen Drohungen hinzu: „Wir sind ein Land der Dichter.“ Es gebe Journalisten, „die mir etwas in den Mund legen“. Dies könne er nicht ändern – und sei trotzdem ein fröhlicher Mensch. Der CSU-Chef hatte in dem Interview die Ergebnisse des jüngsten EU-Gipfels in Brüssel kritisiert. Auf die Frage, ob er deshalb die schwarz-gelbe Koalition in Berlin platzen lassen würde, antwortete er: „Die CSU würde einen Weg, der sich von unseren Grundsätzen entfernt, jedenfalls nicht mittragen. Und die Koalition hat ohne die Stimmen der CSU keine Mehrheit.“ Lob von Seehofer gab es für die Gelassenheit von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Der Schäuble hat am professionellsten reagiert – ohne dass er mit mir telefoniert hat. Er hat gesagt, er würde mal vermuten, dass das verzerrt wiedergegeben wurde.“ Auch Merkel habe dies angenommen. Auf die Frage, ob ihm die Kanzlerin trotz des Interview-Wirbels zum Geburtstag gratuliert habe, wollte sich der CSU-Chef nicht konkret äußern. Er antwortete: „Wir sind ständig in freundschaftlicher Begegnung. Ich verrate aber jetzt nicht, mit wem ich heute schon telefoniert habe und von wem ich eine SMS bekommen habe, weil das höchstpersönliche Geschichten sind.“ Kann Merkel denn hoffen, dass Seehofer im neuen Lebensjahr etwas diplomatischer auf der Berliner Bühne auftreten wird als bisher? Der CSU-Chef verneinte: „Ich bleibe so, wie ich bin. Ich werde immer im Ehrenvorstand des Vereins für deutliche Aussprache sein.“ dapd (Politik/Politik)