Ramsauer: Mehr Baustellen zur Sommerzeit

Ramsauer: Mehr Baustellen zur Sommerzeit Berlin (dapd). Die Autofahrer in Deutschland müssen sich zu Beginn der Sommerferienzeit auf mehr Staus einstellen. Weil die Bundesregergierung mehr Geld in die Instandhaltung steckt, steigt auch die Zahl der Baustellen und damit die Zahl der Staus, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstagausgabe). „Wir haben in diesem Jahr mehr Autobahn-Baustellen als im vergangenen Jahr.“ Allein in diesem Jahr würden 2,4 Milliarden Euro in die Ausbesserung der Autobahnen gesteckt, ab 2013 kämen dann noch einmal jedes Jahr jeweils 100 Millionen Euro oben drauf. Der Bund habe den Ländern vorgegeben, „dass überall wo möglich 24 Stunden auf Baustellen gearbeitet wird“. Um Zahl und Dauer von Staus an Baustellen zu begrenzen, sei bereits im vergangenen Jahr ein „Anti-Stau-Programm“ gestartet worden. Vor allem auch die Freigabe der Standstreifen habe den Verkehr verflüssigt und zu weniger Unfällen geführt. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit als Mittel der Staubekämpfung lehnte Ramsauer ab. dapd (Politik/Politik)

Schäuble fordert Solidität in der Euro-Krise

Schäuble fordert Solidität in der Euro-Krise Berlin (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Notwendigkeit weiterer Finanzhilfen in der Euro-Krise betont. „Wir müssen den Euro stabil halten und wir müssen unserer Bevölkerung erklären, was wir tun“, sagte der CDU-Politiker dem „Badischen Tagblatt“ laut Vorabmeldung vom Freitag. Eines sei sicher: „Ohne den Euro wären die wirtschaftlichen Erfolge Deutschlands nicht in dem Maße möglich gewesen, wie wir sie jetzt haben“, erklärte der Minister. Schäuble mahnte gleichzeitig die Nehmerländer. „Wenn wir Solidarität üben, geschieht dies in unserem eigenen Interesse. Aber genauso klar ist, dass die Länder, die Probleme haben, ihre Hausaufgaben machen müssen.“ Solidarität und Solidität müssten Hand in Hand gehen. dapd (Politik/Politik)

Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt

Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt Stuttgart (dapd). 35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist ein weiteres früheres RAF-Mitglied wegen des Attentats verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte am Freitag gegen die Ex-Terroristin Verena Becker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Dreifachmord an Buback und seinen zwei Begleitern im April 1977. Ob die 59-jährige Angeklagte noch einmal ins Gefängnis muss, ist nach Angaben ihrer Verteidiger jedoch unwahrscheinlich. Becker, die früher bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, werden zweieinhalb Jahre als „Härteausgleich“ angerechnet. Deshalb wäre es denkbar, dass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Gericht sah es nach 21 Monaten Prozessdauer als erwiesen an, dass Becker sich 1976 vehement für die Ausführung des Attentats eingesetzt habe. Becker habe die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland. Becker habe eine „führende Funktion in der RAF“ eingenommen, sagte der Richter. Es habe jedoch nicht nachgewiesen werden können, dass Becker an der Tatausführung oder an konkreten Vorbereitungen beteiligt gewesen sei. Welche RAF-Mitglieder das Attentat verübt hatten, habe auch in diesem umfangreichen Prozess nicht aufgeklärt werden können. Wieland kritisierte in diesem Zusammenhang frühere RAF-Terroristen, die im Prozess als Zeugen die Aussage verweigert hatten. Mit seinem Strafmaß folgte das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer abgerückt. Anders als der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, hielt die Bundesanwaltschaft Becker jedoch nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Ihre Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Ob man nun in Revision gehe, sei noch offen, sagte Verteidiger Hans Wolfgang Euler. Richter Wieland sagte, die in Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen um Andreas Baader hätten damals auf das Attentat gedrungen. Becker „machte sich den Willen der Stammheimer Häftlinge zu eigen und setzte sich vehement dafür ein, dass das Attentat so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse“, erklärte Wieland. Sie habe damit die Tatausführung beschleunigt. Nach der Tat habe sie auch dabei geholfen, die Bekennerbriefe zu verschicken. Ihre DNA wurde an mehreren Briefmarken und Umschlägen sichergestellt. Den Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback trat Wieland ausdrücklich entgegen: „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vertauscht.“ Bubacks Vorwürfen, es habe bei den Ermittlungen schwerste Pannen gegeben und Ermittlungen seien bewusst manipuliert worden, sei zu widersprechen. Wer ohne Berücksichtigung der damaligen Umstände solche Vorwürfe in den Raum stelle, verkenne die damals geltenden Arbeitsweisen und nehme eine „Wertung unter einem sogenannten Tunnelblick vor“. Auch habe der Prozess keine Beweise dafür erbracht, dass Becker vom Verfassungsschutz vor einer Strafverfolgung geschützt worden sei. Diese These einer „schützenden Hand“ hatte Buback in dem Prozess vertreten. Buback hatte in seinem Plädoyer keine Strafe für die 59-Jährige gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen „unfassbarer Ermittlungspannen“ nicht habe aufgeklärt werden können. Nach der Urteilsverkündung sagte Buback, das Gericht sei nach 21 Monaten nicht in der Lage, seiner Aufklärungspflicht nachzukommen. In Revision wolle er jedoch nicht gehen. Der frühere Bundesinnenminister und Ex-RAF-Anwalt Otto Schily würdigte das Bemühen von Michael Buback, den Mord an seinem Vater aufzuklären. „Dass Herr Buback sich müht, die Wahrheit über den Tod seines Vaters zu ergründen, dafür habe ich großes Verständnis und Respekt“, sagte Schily der dapd. Aber auch das Schweigen der ehemaligen RAF-Terroristen als Zeugen fand Schily nachvollziehbar. „Für die Aufarbeitung wäre es sicherlich hilfreich, wenn wir neue Erkenntnisse durch Zeugenaussagen gewännen“, sagte der SPD-Politiker und ehemalige RAF-Anwalt. „Doch wir sollten nicht das Recht aufheben, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss.“ Mit dem Urteil ging nach eineinhalb Jahren der vermutlich letzte große RAF-Prozess zu Ende. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Attentats auf Buback die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als Mittäter verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)

Käßmann kritisiert Gauck

Käßmann kritisiert Gauck Frankfurt (dapd). Die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann hat Bundespräsident Joachim Gauck für dessen Relativierung des Satzes „Der Islam gehört zu Deutschland“ kritisiert. „Ich kann die vermeintlich so klare Unterscheidung zwischen einer Religion und ihren Angehörigen nicht ganz nachvollziehen“, sagte Käßmann der „Frankfurter Rundschau“. Gauck hatte gesagt, anstelle der Formulierung seines Amtsvorgängers Christian Wulff bevorzuge er den Satz, „die Muslime, die hier leben, gehören zu Deutschland“. Käßmann nannte das eine „intellektualistische Unterscheidung, die eigentlich niemand versteht“. dapd (Politik/Politik)

Gauck fordert Öffnung des Verfassungsschutzes

Gauck fordert Öffnung des Verfassungsschutzes Eisenach (dapd). Bundespräsident Joachim Gauck fordert ein Ende der Geheimniskrämerei beim Verfassungsschutz. „Amtschefs und Politik müssen die Bürger teilhaben lassen an Erkenntnissen, die gewonnen wurden“, sagte er während seines Antrittsbesuchs am Freitag in Eisenach. Das Vertrauen wachse dort, wo Offenheit herrsche. „Die Frage ist vor allem: Wie schaffen wir Zustände, in denen die Landesämter für Verfassungsschutz effektiver arbeiten – und in denen die Bevölkerung wieder Vertrauen in Organe setzen kann, die unsere Verfassung schützen und verteidigen sollen“, sagte er weiter. Je mehr Informationen über komplizierte Sachverhalte zur Verfügung stünden, umso leichter sei es möglich, zu einem Urteil zu kommen. „Und umso leichter kann man Verschwörungstheorien abblocken.“ Gaucks Besuch im Freistaat war der erste nach seiner Ernennung als Bundespräsident im März. dapd (Politik/Politik)

Bundeswehr hilft Industrie beim Panzertest in Saudi-Arabien

Bundeswehr hilft Industrie beim Panzertest in Saudi-Arabien Berlin (dapd). Ein Verkauf deutscher Kampfpanzer an Saudi-Arabien wird immer wahrscheinlicher: Derzeit testet der Hersteller Krauss-Maffei Wegmann einen Leopard 2 A7+ in dem arabischen Land unter Wüstenbedingungen. Dabei erhält die Münchner Waffenschmiede Unterstützung durch die Bundeswehr, wie ein Sprecher von Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Berlin bestätigte. Offen ist aber weiterhin, ob eine Voranfrage Saudi-Arabiens zum Kauf von mindestens 270 deutschen Panzern vom Bundessicherheitsrat gebilligt wurde. Bei dem Testpanzer handelte es sich ursprünglich um einen Leopard 2 A6 der niederländischen Armee, der von KMW zu Testzwecken aufgerüstet wurde. Für die Wüstentests sei er in einen „fähigkeitserweiterten Erprobungszustand versetzt“ worden, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Panzer mit seinen 1.500 PS verfügt nach Herstellerangaben als Modell A7+ unter anderem über eine verbesserte Aufklärungsfähigkeit und einen Räumschild. Bereits seit längerem hegt Saudi-Arabien den Wunsch, seine Armee mit deutschen Kampfpanzern auszurüsten. Ein solches Geschäft stößt in der Opposition und bei Friedensaktivisten jedoch auf scharfen Widerspruch. Saudi-Arabien hatte sein Nachbarland Bahrain dabei unterstützt, Proteste gegen die dortige Regierung niederzuschlagen. Daher hatte der mutmaßliche Panzerdeal bereits im Dezember vergangenen Jahres heftige innenpolitische Debatten ausgelöst. Regierungssprecher Steffen Seibert lehnte es am Freitag ab, sich zu konkreten Exportgenehmigungen nach Saudi-Arabien zu äußern. Er sagte lediglich, die Regierung prüfe in jedem Fall, wie und ob sich ein Rüstungsexport auf die Sicherheit und Stabilität in der Region auswirken könne. Zudem werde die aktuelle Menschenrechtslage berücksichtigt. Ansonsten gebe die Regierung über erfolgte Rüstungsexporte nur Auskunft in ihrem jährlichen Bericht. Das Verteidigungsministerium wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich in diesem Fall nicht um einen Waffenexport, sondern um die Erprobung eines neuen Panzers durch KMW handle, den zudem die Niederländer bereitgestellt hätten. Solche Hilfen seien normal, sagte ein Ministeriumssprecher und verwies auf andere Fälle wie den zum Afghanistan-Einsatz vorgesehenen neuen Helikopter NH 90, der in New Mexico (USA) getestet werde, oder die Hilfe für EADS Cassidian beim Test des neuen Kampfflugzeuges vom Typ Eurofighter. Im aktuellen Fall habe die Bundeswehr einen Stabsoffizier der Panzertruppen Anfang der Woche nach Saudi-Arabien entsandt, sagte der Sprecher weiter. Dieser soll KMW für vier Wochen bei der Firmenerprobung eines neuen Leopard-Panzers unterstützen. Seine Aufgabe sei es, die Schießsicherheit zu gewährleisten, da KMW nicht über solches Personal verfüge, unterstrich der Sprecher. Der deutsche Offizier werde im übrigen von KMW bezahlt, auch die Kosten für die Munition werde von der Rüstungsfirma getragen. Die Linke zeigte sich empört über eine solche Unterstützung. Diese Art Militärhilfe für eine Privatfirma sei „unverfroren“, sagte der Außenexperte der Linksfraktion, Jan van Aken. Damit werde nur der umstrittene Verkauf von Leopard-Panzern „an den Unterdrückerstaat Saudi Arabien vorangetrieben“. Seine Fraktionskollegin Inge Höger warf der Bundesregierung vor, bei ihrer Genehmigungspraxis für Kriegsgerät die Frage der Menschenrechte zu ignorieren. Auch aus den Reihen der Grünen gab es Protest. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mahnte, Schwarz-Gelb dürfe nicht länger mit Polizei- und militärischer Ausbildungshilfe sowie schweren Waffen „unterdrückerische und frauenfeindliche Regime“ wie in Saudi-Arabien unterstützen. „Die Bundeswehr darf sich nicht abermals als Türöffner für unverantwortliche Rüstungsexporte betätigen.“ dapd (Politik/Politik)

Die Entscheidung zum Buback-Attentat mitbestimmt

Die Entscheidung zum Buback-Attentat mitbestimmt Stuttgart (dapd). Verena Becker hat offenbar etwas anderes erwartet. Als Richter Hermann Wieland am Freitagnachmittag den Schuldspruch und die Haftstrafe verkündet, dreht sich die 59-jährige Angeklagte zu ihrem Verteidiger Hans Wolfgang Euler um, blickt ihn kurz an und zieht die Mundwinkel tief nach unten. Dann hört sich die zierliche Frau im grauen Pulli, die wegen einer Krankheit auch vor den Richtern eine dunkle Sonnenbrille trägt, die dreistündige Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart äußerlich unbewegt an. Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 wird die frühere RAF-Terroristin zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Wegen einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zwar zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Mit einer Haftstrafe hatte vor dem Urteil aber kaum noch ein Prozessbeobachter gerechnet, eher mit einer Bewährungsstrafe oder einem Freispruch. Wohl auch Becker selbst. Sie hatte seit Prozessbeginn geschwiegen; erst ganz am Ende des Prozesses, am 89. Sitzungstag, hatte sie ihr Schweigen gebrochen und jegliche Mitwirkung am Buback-Attentat oder dessen Vorbereitung abgestritten. „Ich war nicht dabei“, hatte sie am 14. Mai 2012 betont. Doch der 6. Strafsenat des OLG stützte seinen Schuldspruch am 97. Verhandlungstag auf eine äußerst akribische Beweisaufnahme. Wieland sagte, Becker habe die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt. Darüber hinaus sei jedoch nicht nachzuweisen, dass Becker an der Tatausführung und an konkreten Vorbereitungen des Attentats beteiligt war. Welche beiden RAF-Mitglieder auf dem Tatmotorrad gesessen und wer vom Soziussitz aus geschossen habe, sei „nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen“, betonte Wieland. Und dies, obwohl der Senat seit dem 30. September 2010 unter Vorsitz des 62-jährigen Wieland „danach trachtete, die unmittelbaren Tatbeteiligten festzustellen“. In den 21 Monaten wurden 165 Zeugen – darunter auch zahlreiche ehemalige RAF-Terroristen – sowie 8 Sachverständige gehört. Beim Senat kamen in dem „außergewöhnlichen Verfahren“ laut Wieland 70 Stehordner und insgesamt 25.000 Seiten Aktenmaterial zusammen. Dennoch sei die Dimension des Prozesses sinnvoll. Täter oder Beteiligte an Mordtaten müssten „wissen, dass ihre Schuld nicht verdrängt wird“, sagte Wieland. Schließlich „zerlegte“ der 6. Strafsenat noch die Behauptungen des Nebenklägers und Sohnes des Ermordeten, Michael Buback. Der Chemieprofessor war entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung doch zur Urteilsverkündung erschienen. Er sagte am Freitag vor dem Urteil, für ihn sei die „Wahrheit“ über das Attentat wichtig. Dagegen habe das Urteil eine für ihn „eine nachrangige Bedeutung“. Buback hatte Becker nicht nur verdächtigt, die Todesschützin gewesen zu sein, wofür der Strafsenat keine Anhaltspunkte fand. Buback hatte auch die These vertreten, Verfassungsschutz oder Geheimdienste hätten eine „schützende Hand“ über Becker gehalten, um sie vor einer Strafverfolgung zu schützen. Für diese Behauptung gebe es nach der Beweisaufnahme jedoch „keinerlei Basis“, sagte Wieland. An Buback gerichtet sagte Wieland: „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vermischt.“ dapd (Politik/Politik)

Fohlenbrand lässt auch den Bundesrat nicht kalt

Fohlenbrand lässt auch den Bundesrat nicht kalt Berlin (dapd). Der Bundesrat hat 60 Änderungswünsche am geplanten Tierschutzgesetz angemeldet. Doch das von Agrarministerin Ilse Aigner geplante Verbot des Schenkelbrands bei Pferden unterstützen die Länder. Während sich die CSU-Ministerin sowohl im Kabinett als auch im Bundestag Bedenken anhören musste, bekam sie am Freitag in der Länderkammer dafür Lob – ausgerechnet von der Grünen-Politikerin Ulrike Höfken. Die rheinland-pfälzische Agrarministerin sagte, Außenminister Guido Westerwelle sei Aigner bei diesem Thema in den Rücken gefallen. Als „Privatperson“ erklärte Westerwelle laut „Spiegel“ im Kabinett, er halte das Verbot des Schenkelbrands für „unverhältnismäßig“. Westerwelles Lebenspartner organisiert in Aachen das „Weltfest des Pferdesports“ (CHIO). „Es hat schon ein Geschmäckle“, meinte Höfken zu Westerwelles Einlassung. Die Grünen-Politikerin besteht darauf: Tiere dürfen nicht als Markenträger missbraucht werden. 35.000 Fohlen pro Jahr würden beim Brennen gequält und erlitten Schmerzen – so wie ein Mensch mit einer Hand auf der glühenden Herdplatte leide. Die Fohlen hätten mindestens eine Woche Schmerzen, sagte die Agrarministerin. Für die Pferdezüchter ist der Brand ein Symbol ihrer Zucht und ein Merkmal, an dem die Herkunft der Pferde schnell erkannt werden kann. Zu den Befürwortern des Schenkelbrands im Bundeskabinett zählt auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die selbst reitet. Seitdem Aigner auf Initiative des Bundesrats hin das Verbot des Fohlenbrands angekündigt hat, laufen die Zuchtverbände bei ihr Sturm. Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula, sagte, Aigner gerate immer mehr in Bedrängnis. Auf der einen Seite werde ihr Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes auch im Bundesrat kritisiert. „Auf der anderen Seite sitzt die Pferdezucht-Lobby direkt am Kabinettstisch und versucht, den tierquälerischen Schenkelbrand bei Pferden aufrecht zu erhalten.“ Aigners Parlamentarischer Staatssekretär Peter Bleser (CDU) wies darauf hin, dass seit Jahren das elektronische Chippen zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben ist. Damit sei die bisherige Ausnahmeregelung für Brandzeichen hinfällig. Doch auch Bleser ist sich sicher, dass das Thema Schenkelbrand „noch einer intensiven Diskussion im Bundestag unterzogen“ werde. Um Pferde besorgt zeigte sich der Bundesrat auch beim Thema Rodeo. Diese sollten nach Ansicht der Länder verboten werden, wenn dabei Tiere gequält werden. Den Unterleib einschnürende Flankengurte und Sporen seien für Pferde und Bullen mit vermeidbaren Schmerzen verbunden und gehörten daher gesetzlich untersagt, erklärten die Länder. Für die Bundesregierung ist ein zentraler Punkt bei der Tierschutznovelle, das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung ab 2017 zu verbieten. Auch muss mit der Novelle eine europäische Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren umgesetzt werden. Die Länder verlangten, Versuche mit Menschenaffen zu verbieten. Der Gesetzentwurf ergänzt auch das bereits bestehende Verbot von Qualzuchten. Darunter versteht man, bei der Züchtung bestimmte Rassemerkmale zu dulden oder sogar zu fördern, die den Tieren Schmerzen bereiten – nur weil Menschen diese Merkmale schick finden. Die Länder plädieren darüber hinaus für ein Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung – mit einer Übergangsphase für bestehende Betriebe von zehn Jahren. Auch soll das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke verboten werden. Und Aigner soll außerdem prüfen, ob ein Verbot der Sodomie – der Unzucht mit Tieren – gesetzlich verankert werden kann. dapd (Politik/Politik)

Sozialverband VdK unterstützt die saarländische Renten-Initiative

Sozialverband VdK unterstützt die saarländische Renten-Initiative Berlin (dapd). Der Sozialverband VdK unterstützt die Initiative der saarländischen CDU/SPD-Regierung, die Rentenreserve aufzustocken und dafür auf eine Absenkung des Rentenbeitragssatzes zu verzichten. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher mahnte am Freitag in Berlin einen nachhaltigen Umgang mit den derzeitigen Überschüssen in der Rentenversicherung an. Eine kurzfristige Absenkung des Rentenbeitragssatzes führe dazu, dass die Beiträge künftig wieder steigen müssten, um in schlechteren Zeiten die Reserve aufzufüllen. Dies beschädige das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Vorstoß der saarländischen Landesregierung zielt darauf ab, die Rücklage der Rentenversicherung von anderthalb auf drei Monatsausgaben auszuweiten und somit eine Senkung des Rentenbeitragssatzes von jetzt 19,6 auf voraussichtlich 19,0 Prozent Anfang 2013 zu verhindern. In der Regierungskoalition und in der Wirtschaft stößt der Plan auf Ablehnung.Der DGB hingegen unterstützt den Vorstoß. dapd (Politik/Politik)

Verfassungsschutz soll über Gemeinnützigkeit entscheiden

Verfassungsschutz soll über Gemeinnützigkeit entscheiden Berlin (dapd). Der Verfassungsschutz soll künftig darüber entscheiden können, ob ein Verein steuerrechtlich als gemeinnützig eingestuft wird oder nicht. Diese Regelung im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 stieß am Freitag auf Kritik der Linken. Der Gesetzentwurf, der dapd vorliegt, sieht vor, dass ein Verein keine Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit bekommen soll, wenn er in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder aufgeführt wird. Bisher können die Finanzämter entscheiden, dass auch ein im Verfassungsschutzbericht erwähnter Verein gemeinnützig ist. Diese Möglichkeit soll wegfallen. Stattdessen müsste ein Verein gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht klagen, um Steuervergünstigungen zu bekommen. Die Linke-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss, Petra Pau, reagierte empört. „Spätestens das Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Nazi-Mordserie belegt, dass der Verfassungsschutz völlig ungeeignet ist, Gütesiegel über andere abzugeben“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin. „Dennoch will die Bundesregierung regeln, dass ein Negativeintrag durch ein Amt für Verfassungsschutz automatisch zum Entzug der steuerlichen ‚Gemeinnützigkeit‘ führt.“ Pau warnte vor unangemessenen Einstufungen von Vereinen durch die Verfassungsschützer: „Es droht Übles nach dem Motto: ‚Bei Nazis blind, gegen Antifa geschwind‘.“ Auch in der Regierungskoalition stößt die neue Regelung auf Skepsis. „Die alte Regelung hat sich bewährt. Es gibt im Moment keinen Handlungsbedarf“, sagte der FDP-Obmann im Finanzausschuss, Daniel Volk, der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Allerdings sei beim Verfassungsschutz derzeit „die Prüfung der Gemeinnützigkeit lediglich das geringste Problem“. dapd (Politik/Politik)