Karlsruhe (dapd). Die fünf obersten Bundesgerichte prüfen, ob europäische Versandapotheken Kunden in Deutschland Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente einräumen dürfen oder sich an die deutsche Preisbindung halten müssen. Die mündliche Verhandlung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der nur sehr selten zusammenkommt, begann am Mittwoch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dem Richtergremium gehören die Präsidenten des BGH, des Bundessozialgerichts (BSG), des Bundesfinanzhofs, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts an. Zudem wirken je zwei Bundesrichter der an dem Fall beteiligten Senate des BSG und des BGH mit. Die Klärung auf höchster Gerichtsebene wurde notwendig, weil das Bundessozialgericht in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hält, der BGH in Karlsruhe dagegen nicht. Aus Sicht des BGH müssen die deutschen Preisbindungsvorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für europäische Versandapotheken gelten. Wann der Gemeinsame Senat sein Urteil verkünden wird, ist offen. dapd (Politik/Politik)