Halle (dapd-lth). Der thüringische FDP-Generalsekretär Patrick Kurth hat die Forderung der Türkei zurückgewiesen, auch türkische Politiker als Beobachter beim NSU-Prozess zuzulassen. „Es gibt kein grundsätzliches Recht für Politiker auf Teilnahme an einem Prozess – das ist auch für deutsche Abgeordnete schwierig“, sagte Kurth der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Kurth, der dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages angehört, fügte hinzu: „Die Gewaltenteilung wird in diesem Land verteidigt und gilt auch für den NSU-Prozess. Gerichte sind unabhängig.“ Abgeordnete kontrollierten die Regierung, nicht die Gerichte. Dies ändere aber nichts daran, dass Gerichtsprozesse höchsten Anforderungen an Transparenz genügen müssten. Über die Osterfeiertage hatte sich die türkische Regierung in die Debatte eingeschaltet. Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu telefonierte mit seinem deutschen Kollegen Guido Westerwelle (FDP). Ankara fordert, dass sowohl Vertreter des türkischen Staates als auch der türkischen Medien als Beobachter am NSU-Prozess im Oberlandesgericht München teilnehmen können. Dort muss sich ab 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Daneben angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen Untergrunds. Dem NSU werden Morde an neun ausländischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei und Griechenland, woher neun NSU-Opfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. dapd (Politik/Politik)
NSU-Prozess: Kurth weist Türkei auf Unabhängigkeit des Gerichts hin
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Peer-Michael Preß
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