Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel kommt in der NSU-Affäre unter Erklärungsdruck. Die Bundesanwaltschaft widersprach am Dienstag der Darstellung des CDU-Politikers, sie habe sich gegen eine Weitergabe von Akten über das rechtsextreme Terrortrio Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ausgesprochen. „Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen“, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwalts dem RBB-Inforadio. Henkel hatte zuvor im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gesagt, er habe die Informationen zur Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Thomas S. im Frühjahr nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergeleitet, weil ihn die Bundesanwaltschaft darum gebeten habe. „Die Polizei ist damals aus Rücksicht auf die Bitte der Bundesanwaltschaft und nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gekommen, dass eine unmittelbare Information des Untersuchungsausschusses unter Vorlage der Akten nicht verantwortbar wäre“, zitierte ihn die ZDF-Sendung „Frontal 21“. Straffälliger V-Mann „Spiegel Online“ berichtet derweil, Thomas S. sei nicht nur vor, sondern auch während seiner Zeit als V-Mann straffällig geworden. In Ermittlungsakten des Bundeskriminalamts würden vier Verurteilungen von S. aufgelistet, unter anderem wegen Beihilfe zur schweren Brandstiftung, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung. Drei Urteile seien in den Jahren 1993 bis 1999 gefallen, die vierte Verurteilung stamme aus dem Jahr 2005. Damals, fünf Jahre nach seiner Anwerbung als V-Mann, habe das Landgericht Dresden S. wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtete das Nachrichtenportal weiter. Berlins Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers habe in der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses gesagt, von dem Urteil nichts gewusst zu haben. S. sei bis Anfang 2011 V-Mann geblieben. Magazin: Verteidigungsministerium übergab unvollständige Akten Recherchen des MDR-Magazins „Fakt“ zufolge hat das Verteidigungsministerium dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine unvollständige Bundeswehr-Personalakte des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos übergeben. So habe die bayerische Polizei die zuständigen Bundeswehrstellen um eine Durchsuchung der privaten Sachen des Soldaten Mundlos an dessen Standort im thüringischen Bad Frankenhausen ersucht. Dazu finde sich in der Personalakte aber kein Wort, obwohl die Durchsuchung nach Angaben des Thüringer Verfassungsschutzes tatsächlich stattgefunden habe, hieß es. dapd (Politik/Politik)
NSU-Affäre: Bundesanwaltschaft widerspricht Berlins Innensenator
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Peer-Michael Preß
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