Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der NPD abgelehnt, mit dem die Partei Schreiben und Kinospots der FDP-Bundestagsfraktion zu deren wirtschaftspolitischen Positionen untersagen lassen wollte. Der Zweite Senat teilte am Mittwoch zur Begründung mit, dass weder der NPD noch dem Allgemeinwohl ein schwerer Schaden drohe. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung sei deshalb nicht angezeigt. Die FDP-Bundestagsfraktion habe im Übrigen glaubhaft versichert, dass das Schreiben im Januar 2013 – also vor der Landtagswahl in Niedersachsen – nicht erneut verbreitet werde. Die NPD war der Ansicht, dass die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt werde. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/12) dapd (Politik/Politik)