Neuer Strafbefehl gegen Holocaustleugner Williamson beantragt

Neuer Strafbefehl gegen Holocaustleugner Williamson beantragt Regensburg (dapd-bay). Gegen den Holocaustleugner Richard Williamson ist ein neuer Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt worden. Der entsprechende Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg sei bereits am 11. Juli an das dortige Amtsgericht gegangen, wie ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag auf dapd-Anfrage mitteilte. Der britische Traditionalistenbischof Williamson hatte im November 2008 einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben und darin die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit bestritten. Wegen des Vorfalls war Williamson im April 2011 in zweiter Instanz vom Landgericht Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verurteilt worden. Der Richterspruch war jedoch bei der Revisionsprüfung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg aus formaljuristischen Gründen kassiert worden. Die Richter des OLG hatten damals moniert, dass im Strafbefehl gegen den Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft kein hinreichender Anklagesachverhalt geschildert worden sei. Allerdings hatte auch das OLG keinen Zweifel an der Strafbarkeit der Äußerungen Williamsons. Die Vorgaben des Oberlandesgerichts seien bei der Abfassung des jetzt neu eingereichten Antrags auf Erlass eines Strafbefehls berücksichtigt worden, betonte der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Wolfhard Meindl. Das Amtsgericht Regensburg bestätigte am Donnerstag den Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls. Mit einer Entscheidung sei in den kommenden Wochen zu rechnen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Williamson hatte in dem Fernsehinterview unter anderem gesagt: „Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“ Und weiter: „Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.“ Das Interview mit dem schwedischen Sender war am Rande einer Priesterweihe der Piusbrüder im oberpfälzischen Zaitzkofen aufgezeichnet worden. Es wurde im schwedischen Fernsehen gezeigt und später im Internet veröffentlicht. Im ersten Verfahren gegen Williamson ging es maßgeblich um die Frage, ob der Bischof damit rechnen konnte, dass seine in der Bundesrepublik strafbaren Äußerungen über das Internet verbreitet und damit auch in Deutschland zu sehen sein würden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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