Dortmund (dapd). Die geplanten Neonazi-Demonstrationen in Dortmund bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag als letzte Instanz eine Beschwerde der Rechtsextremen gegen das Verbot ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Neonazis wollten am Freitag (31. August) sowie am Samstag (1. September) demonstrieren. Dennoch bereitet sich die Polizei auf Einsätze am Wochenende vor. Die Planung laufe nach wie vor, werde aber der Situation angepasst, sagte eine Polizeisprecherin auf dapd-Anfrage. Zahlreiche Organisationen riefen für den Samstag zu Protesten gegen Rechts auf. In den vergangenen Tagen hatte es in Dortmund mehrfach Versammlungen von Neonazis gegeben. Der Dortmunder Polizeipräsident Norbert Wesseler hatte den Aufmarsch der Neonazis Anfang der Woche verboten. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten die Beschwerden der Rechtsextremen gegen das Verbot zurückgewiesen. In den vergangenen Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht in gleicher Angelegenheit das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit immer höher bewertet, als die Befürchtungen der Dortmunder Polizei vor möglichen gewalttätigen Ausschreitungen. Die Sachlage hat sich allerdings durch ein Verbot mehrerer rechtsgerichteter Vereinigungen durch den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD) geändert. Er hatte neben dem Dortmunder Verein auch die „Kameradschaft Hamm“ und die „Kameradschaft Aachener Land“ aufgelöst. dapd (Politik/Politik)
Neonazi-Demos in Dortmund bleiben verboten
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Peer-Michael Preß
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