Karlsruhe/Regensburg (dapd). Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen vom Landgericht Regensburg nach Jugendstrafrecht verurteilten Sexualmörder ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die dagegen gerichtete Revision des Mannes in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Er hatte 1997 im Alter von 19 Jahren eine 31-jährige Joggerin auf einem Waldweg im niederbayerischen Kelheim überfallen, sie erdrosselt und über dem leblosen Körper onaniert. Der Mann wurde im Oktober 1999 wegen Mordes zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt, die er bis Juli 2008 vollständig verbüßt hatte. Seitdem ist er in der Sicherungsverwahrung untergebracht, weil von ihm eine „hochgradige Gefahr“ für die Allgemeinheit ausgehe. Sein Fall hatte aber noch einmal aufgerollt werden müssen, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle bis dahin geltenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Verurteilte war einer von vier Klägern, die das Karlsruher Urteil erzwungen hatten. Das Landgericht Regensburg hatte dann entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichts die nachträgliche Sicherungsverwahrung erneut geprüft und im August 2012 wiederum für rechtens befunden. Dies wurde jetzt vom BGH bestätigt, der keine Verfahrens- oder Rechtsfehler sah. (Aktenzeichen: BGH 1 StR 37/13) dapd (Politik/Politik)
Nach Jugendstrafrecht verurteilter Mörder bleibt in Sicherungsverwahrung
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Peer-Michael Preß
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