Berlin (dapd). Hilfe für Mütter in Nöten: Künftig soll es nach dem Willen der Bundesregierung möglich sein, in Krankenhäusern vertraulich ein Kind zur Welt zu bringen. Ziel ist es, Geburten von Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, außerhalb von Kliniken zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur „vertraulichen Geburt“. Momentan sind sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone. Deshalb soll erstmals ein legales Angebot geschaffen werden. „Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor den Standards einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das frühzeitige Angebot qualifizierter psychosozialer Beratung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen und sie so rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Mittwoch in Berlin. Das Gesetz soll den Müttern für eine genügend lange Dauer die Anonymität ihrer Daten garantieren. Diese kommen bei der Aufnahme im Krankenhaus in einen versiegelten Umschlag und werden sechzehn Jahre lang aufbewahrt. Gleichzeitig haben die betroffenen Kinder ab dem 16. Lebensjahr die Chance, ihre eigene Identität festzustellen. Die Mutter kann dem begründet widersprechen. Im Streitfall muss ein Familiengericht entschieden. Die Neuregelungen sollen zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Bislang gebären in Deutschland jährlich rund 100 Frauen anonym oder geben ihr Neugeborenes an einer Babyklappe ab. Zwischen 20 und 35 Kinder werden jährlich ausgesetzt, einige davon sterben. SPD beklagt rechtliche Grauzone Für die SPD begrüßte die familienpolitische Sprecherin Caren Marks den Entwurf im Grundsatz, kritisierte aber, dass weiterhin die anonyme Geburt in Kliniken und das Betreiben der Babyklappen ungeregelt bleiben sollen. Damit werde eine rechtliche Grauzone akzeptiert sowie das verfassungsrechtlich garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung unterlaufen, bemängelte sie. Für die CSU sagte der familienpolitische Sprecher der Landesgruppe, Max Straubinger, das Gesetz schütze das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und verbessere damit seine Interessen gegenüber den bestehenden Angeboten der anonymen Kindesabgabe. Gleichzeitig werde das Geheimhaltungsinteresse der leiblichen Mutter geschützt und ihr für eine ausreichend lange Zeit die Anonymität ihrer Daten garantiert. Die Caritas zeigte sich erleichtert über den Gesetzentwurf. „Für die Entwicklung und Identität eines Kindes ist das Wissen um die eigene Herkunft sehr wichtig“, machte Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. dapd (Politik/Politik)
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen