Karlsruhe/Berlin (dapd). Die Bundesanwaltschaft hat einen Medienbericht relativiert, wonach das Helfer-Netzwerk der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) weit größer als bislang angenommen sei. Nach wie vor gebe es im NSU-Komplex lediglich 14 Beschuldigte, betonte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Montag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Er wies darauf hin, dass im Zuge der umfassenden Ermittlungen „weit über 100 mögliche Kontaktpersonen des NSU überprüft“ worden seien. Die „Bild am Sonntag“ hatte berichtet, dass 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Nazi-Trios gehörten. Das Blatt berief sich auf eine geheime Liste der Sicherheitsbehörden, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zugegangen sei. Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, Eva Högl, betonte jedoch in Berlin, die Liste dürfe „nicht überbewertet werden“. Bei der 129er-Liste handele sich um eine Fortschreibung der seit über einem halben Jahr bekannten „100er-Liste“. Die alte Liste habe neben den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie den ursprünglich 13 Beschuldigten im Ermittlungsverfahren auch noch 75 Personen aufgeführt, „die nachgewiesenermaßen Kontakte zum Trio oder zu den Beschuldigten hatten“. Hinzugekommen seien nun noch 29 weitere Personen, die im Zuge der Ermittlungen polizeilich überprüft worden seien und überwiegend dem rechten Spektrum zuzuordnen seien. Bei diesen hätten aber bislang „keine Kontakte zum Trio festgestellt“ werden können. Bei all diesen zusätzlich hinzugekommenen Personen könne man „nicht wirklich von erkannten ‚Unterstützern‘ der Taten des NSU sprechen“, sagte Högl. Zentralrat der Muslime sieht eine „Bewegung“ Der Zentralrat der Muslime (ZMD) sieht hingegen in der vermeintlichen Größe des NSU-Umfelds einen Beleg für die Verankerung der Terroristen in der Gesellschaft. Dass inzwischen 129 Personen identifiziert seien, zeige, dass man es mit einer Bewegung zu tun habe, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek dem Berliner „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe). „Schon die Formulierung ‚Trio‘ ist ein sprachliches Delikt“, sagte er. Mazyek forderte, Islamfeindlichkeit zum Straftatbestand zu machen. Die Bundesanwaltschaft verwies hingegen darauf, dass neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe vier mutmaßliche Gehilfen und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht München angeklagt seien. Abgesehen davon hätten sich bislang „lediglich bei neun weiteren Personen“ ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie „den NSU im Wissen um dessen terroristischen Straftaten“ willentlich unterstützt haben könnten. Und zwar in einem Zeitraum, der rechtlich noch nicht verjährt sei. Denn für Straftaten der „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Sie begann im November 2011 – als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im NSU-Verfahren übernahm – rückwärts zu laufen. Unterstützungsaktionen für den NSU vor November 2001 sind damit verjährt. Rechtlich ist für diesen Zeitraum vor November 2001 allenfalls eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord möglich – wie beim mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben, der um die Jahreswende 1999/2000 an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. Der NSU wird für zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 verantwortlich gemacht. dapd (Politik/Politik)
Medienbericht über NSU-Helfer-Netzwerk relativiert
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen