München (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) befürwortet die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch das Plenum des Bundestags. Die jüngste Entscheidung des Gerichts, das die langjährige Praxis der Richterwahl durch einen zwölfköpfigen Wahlausschuss als verfassungsgemäß abgesegnet hatte, sei „erstaunlich“, sagte Lammert der „Süddeutschen Zeitung“. Das Grundgesetz enthalte die ausdrücklichen Formulierung, die Richter müssten je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Die Entscheidung „enttäuscht im Vergleich zu den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts zur unaufgebbaren parlamentarischen Gesamtverantwortung in anderen Angelegenheiten“. Der Politiker bezog sich damit auf das Urteil vom Februar zum sogenannten Neunergremium. Der Zweite Senat hatte dessen weitreichende Befugnisse zur Eurorettung für verfassungswidrig erklärt, weil der Bundestag „Entscheidungen von erheblicher Tragweite“ grundsätzlich im Plenum treffen müsse. Das Verfassungsgericht hatte seinen Beschluss letzte Woche damit begründet, das Ansehen der Richter könnte Einbußen erleiden, wenn ihre Wahl in der Öffentlichkeit ausgetragen würde. dapd (Politik/Politik)
Lammert will Verfassungsrichter-Wahl ändern
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Peer-Michael Preß
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