Hamburg (dapd). Nach jahrelangem Ringen um die Ratifizierung einer UNO-Konvention zur Korruptionsbekämpfung macht Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Abgeordneten jetzt Dampf. Mit einem eigenen Vorstoß zur Umsetzung der international weitgehend ratifizierten Konvention wendet Lammert sich an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen. In dem Papier, das Lammert vor zwei Wochen verschickt hatte und das der „Financial Times Deutschland“ vorliegt, regt der CDU-Politiker eine Verschärfung des Paragrafen 108e im Strafgesetzbuch zum Verbot der Abgeordnetenbestechung an. Lammert dringt seit Langem auf eine Ratifizierung der Anti-Korruptions-Konvention. Bislang gibt es zwar Entwürfe der Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei. Union und FDP blockieren aber. Der CDU-Politiker macht sich dafür stark, den Paragrafen 108e, der bislang lediglich Stimmenkauf und -verkauf unter Strafe stellt, um den Straftatbestand der Vorteilsannahme zu erweitern. Damit wären auch das Anbieten und die Annahme eines „ungerechtfertigten Vorteils“ wie etwa Sachgeschenke „als Gegenleistung für eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung“ strafbar – wie im UNO-Abkommen vorgesehen. dapd (Politik/Politik)