Berlin (dapd). Mit einem Paukenschlag hat sich der Bundesrat aus der Sommerpause zurückgemeldet: Die Länderkammer setzte das Streitthema gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten dem Bundestag auf die Tagesordnung. Das Meldegesetz landete zur Nachbesserung im Vermittlungsausschuss. Liebgewonnenes kann in Form von alten Kfz-Kennzeichen wie LEO für Leonberg zurückkehren. Die wichtigsten Bundesratsbeschlüsse vom Freitag: – FRAUENQUOTE: Der Bundesrat stimmte mehrheitlich für eine Gesetzesinitiative der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg. Die Länder fordern die Einführung einer feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten von DAX-Unternehmen in zwei Stufen: Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann 40 Prozent. Eine Mehrheit in der Länderkammer kam zustande, da auch die Länder Sachsen-Anhalt und Saarland für die Initiative stimmten. Beide Länder werden von großen Koalitionen unter CDU-Führung regiert. – PFLEGEREFORM: Die Länder ließen das umstrittene Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung trotz erheblicher Bedenken passieren. Die Reform sieht eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte und Leistungsverbesserungen vor. Mit Mehreinnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich sollen die ambulante Versorgung und die Betreuung von Demenzkranken gestärkt werden. Zudem will die Bundesregierung private Pflegezusatzversicherungen mit monatlich fünf Euro bezuschussen. Das Gesetz soll 2013 in Kraft treten. – MINDESTLOHN: Thüringens Vorstoß für einen gesetzlichen Mindestlohn findet im Bundesrat parteiübergreifend Zustimmung. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Thüringer Landesregierung sieht einen bundesweiten Mindestlohn für alle Branchen und Regionen vor. Die Höhe soll von einer Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern festgelegt werden. Über den Vorschlag wird zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten. – KOOPERATIONSVERBOT: Die Länder wollen mit dem Bund über eine stärkere Zusammenarbeit im gesamten Bildungsbereich und nicht nur bei Hochschulen verhandeln. Eine von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) geplante Grundgesetzänderung, um das Kooperationsverbot nur in der Wissenschaft zu kippen, geht dem Bundesrat nicht weit genug. Aus welchen Gründen auch immer das Kooperationsverbot fallen soll: Die Grundgesetzänderung erfordert Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. – NUMMERNSCHILDER: Nicht mehr zulässige Autokennzeichen wie LEO für den inzwischen aufgelösten Landkreis Leonberg könnten bald wieder verstärkt im Verkehr auftauchen. Der Bundesrat billigte eine Verordnung, wonach die Länder beim Bundesverkehrsministerium beantragen können, solche Kennzeichen wieder zuzulassen. Nur die Länder und nicht die Zulassungsbehörden sind antragsberechtigt. Die Anträge werden gebilligt, solange die Kombination nicht gegen die guten Sitten verstößt. – ADRESSENHANDEL: Die Länder haben das umstrittene Meldegesetz vorerst gestoppt und zur Nachbesserung in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz erlaubt in der vom Bundestag gebilligten Fassung den Einwohnermeldeämtern, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger nicht widersprechen. Die Länderkammer forderte, die Datenweitergabe dürfe nur erfolgen, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. dapd (Politik/Politik)
Länder zwingen Bundestag die Frauenquote auf
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen