Karlsruhe (dapd). Juristische Niederlage für Silvana Koch-Mehrin: Die FDP-Politikerin ist mit ihrer Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert. Die Anfechtungsklage der 42 Jahre alten Politikerin wurde abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das bereits am Montag ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Koch-Mehrin kann dagegen innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg beantragen. Ihr Anwalt Christian Birnbaum sagte am Mittwoch auf dapd-Anfrage, er könne noch nicht sagen, ob er Rechtsmittel einlegen werde. Dazu müsse er zunächst die ausführliche Urteilsbegründung lesen. Diese will das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben erst „in den nächsten Wochen“ nachreichen. Koch-Mehrin hatte ihren Doktorgrad im Jahr 2000 an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Heidelberger Universität erworben. Nachdem eine Vielzahl von Plagiaten nachgewiesen worden war, entschied der Promotionsausschuss der Hochschule im Juni 2011, ihr den Titel abzuerkennen. Dagegen klagte die FDP-Politikerin. Anwalt Birnbaum hatte in der mündlichen Verhandlung am Montag vor allem angebliche Verfahrensfehler bei der Entziehung des Doktortitels durch den Promotionsausschuss der Universität Heidelberg geltend gemacht. So seien die zehn Ausschussmitglieder formell nicht korrekt gewählt worden, argumentierte er. Zudem wäre statt eines Entzugs des Doktortitels auch eine wissenschaftliche Rüge in Betracht zu ziehen gewesen, sagte Birnbaum. Zweite Runde in dem Rechtsstreit wahrscheinlich Die Vorsitzende Richterin hatte jedoch mehrfach angedeutet, dass bei der Entscheidung, ob der Doktorgrad zu Recht entzogen wurde, die verfahrensrechtlichen Fragen in den Hintergrund treten würden und es darauf möglicherweise gar nicht ankomme. Birnbaum machte am Mittwoch deutlich, dass er diese Sichtweise der Richterin juristisch für angreifbar hält – insofern erscheint eine zweite Runde in dem Rechtsstreit als durchaus wahrscheinlich. Der Anwalt Koch-Mehrins konzentriert sich offenbar auch deswegen auf mögliche Verfahrensfehler, weil an den Erkenntnissen der Universität zur Doktorarbeit selbst wohl kaum gerüttelt werden kann. Die Prüfung des Promotionsausschusses hatte hergeben, dass die Dissertation Koch-Mehrins „in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht“. Der Befund: 125 Stellen auf 80 Seiten sind Plagiate. Die Arbeit trägt den Titel „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: die Lateinische Münzunion 1865-1927“. Koch-Mehrin war dafür der Grad eines Doktors der Philosophie verliehen worden. Der seinerzeitige Vorsitzende des für den Titel-Entzugs verantwortlichen Promotionsausschusses, Universitätsprofessor Manfred Berg, hatte am Montag betont, angesichts der zahlreichen Plagiate sei an eine Nachbesserung der Arbeit „nicht zu denken“. Um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung vorweisen zu können, hätte Koch-Mehrin die Arbeit schon völlig neu schreiben müssen. Es sei der Fakultät aber „nicht zuzumuten“, sie noch einmal als Doktorandin anzunehmen. Die Universität Heidelberg hatte die Prüfung der Dissertation eingeleitet, nachdem im Frühjahr 2011 auf der Internetplattform VroniPlag Plagiatsvorwürfe laut wurden. Infolgedessen war Koch-Mehrin von ihren Ämtern als Vizepräsidentin des Europaparlaments, als Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und als FDP-Präsidiumsmitglied zurückgetreten. Sie kündigte zudem im Oktober 2012 an, nicht wieder für das Europaparlament zu kandidieren. (Verwaltungsgericht Karlsruhe – Aktenzeichen: 7 K 3335/11) dapd (Politik/Politik)
Koch-Mehrins Klage gegen Entzug des Doktortitels ohne Erfolg
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Peer-Michael Preß
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