Karlsruhe (dapd). Silvana Koch-Mehrin bekommt ihren Doktortitel wohl nicht wieder zurück: Bei einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde am Montag deutlich, dass die Klage der FDP-Politikerin gegen die Aberkennung ihres Doktorgrades voraussichtlich scheitern wird. Die Anwälte der 42-jährigen Politikerin machten vor allem angebliche Verfahrensfehler bei der Entziehung des Doktortitels durch den Promotionsausschuss der Universität Heidelberg geltend. Das Gericht will sein Urteil binnen zwei Wochen verkünden, möglicherweise schon am Mittwoch. Koch-Mehrin hatte ihren Doktorgrad im Jahr 2000 an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Heidelberger Universität erworben. Nachdem eine Vielzahl von Plagiaten nachgewiesen worden war, entschied der Promotionsausschuss der Hochschule im Juni 2011, ihr den Titel abzuerkennen. Der damalige Ausschussvorsitzende, Universitätsprofessor Manfred Berg, betonte am Montag vor Gericht, angesichts der gefundenen 125 Plagiate auf 80 Seiten sei auch an eine Nachbesserung der Arbeit „nicht zu denken“. Um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung vorweisen zu können, hätte Koch-Mehrin die Arbeit schon völlig neu schreiben müssen. Es sei der Fakultät aber „nicht zuzumuten“, sie noch einmal als Doktorandin anzunehmen. Koch-Mehrin war selbst nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend. Ihre Anwälte kritisierten, dass bei der Entziehung des Doktortitels nach Ablauf von mehr als zehn Jahren keine „Ermessenerwägungen“ eingeflossen seien. Statt einer Aberkennung des Doktortitels wäre auch eine wissenschaftliche Rüge in Betracht zu ziehen gewesen. Berg, der Professor für Geschichte ist und im Frühjahr 2011 Dekan der Philosophisch-Historischen Fakultät war, entgegnete: „Es gibt keinen Vertrauensschutz auf Plagiate.“ Es gebe hier auch „keine Verjährung“. Die Prüfung des Promotionsausschusses hatte hergeben, dass die Dissertation Koch-Mehrins „in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht“. Der Befund: 125 Stellen auf 80 von rund 200 Seiten sind Plagiate, die aus 32 verschiedenen Publikationen stammen, 20 davon sind nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt. Die Doktorarbeit trägt den Titel „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: die Lateinische Münzunion 1865-1927“. Koch-Mehrins Anwalt Christian Birnbaum zweifelt jedoch an der Rechtmäßigkeit des Promotionsausschusses. Aus seiner Sicht wurden die zehn Ausschussmitglieder formell nicht korrekt gewählt. Zudem sei der Große Fakultätsrat gar nicht für die Wahl der Promotionsausschuss-Mitglieder zuständig gewesen. Auch die Hinzuziehung Sachverständiger sei vom Promotionsausschuss formell nicht ordnungsgemäß beschlossen worden. Es gehe hier um Verfahrensregeln und das sei kein „Klein, Klein“, untermauerte Birnbaum seine Argumente. Die Universität wies sämtliche Vorwürfe allerdings detailliert zurück. Die Vorsitzende Richterin machte zudem deutlich, dass bei der Entscheidung, ob der Doktorgrad zu Recht entzogen wurde, die verfahrensrechtlichen Fragen eher in den Hintergrund treten würden. Die Universität Heidelberg hatte die Prüfung der Dissertation eingeleitet, nachdem im Frühjahr 2011 auf der Internetplattform VroniPlag Plagiatsvorwürfe laut wurden. Infolge der Plagiatsvorwürfe war Koch-Mehrin von ihren Ämtern als Vizepräsidentin des Europaparlaments, als Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und als FDP-Präsidiumsmitglied zurückgetreten. Sie kündigte zudem im Oktober 2012 an, nicht wieder für das Europaparlament zu kandidieren. dapd (Politik/Politik)
Koch-Mehrin scheitert wohl mit Klage gegen Entzug des Doktortitels
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Peer-Michael Preß
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