Stuttgart (dapd). Die Kirche darf Priestern nach einem Verweis wegen des Verdachts auf Missbrauch von Minderjährigen die Ruhestandsbezüge kürzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag eines katholischen Geistlichen gegen ein solches Dekret der Diözese Rottenburg-Stuttgart zurück, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Priester soll sich in den 60er Jahren an Minderjährigen sexuell vergangen haben. Nach einer Prüfung der kirchenstrafrechtlich verjährten Vorwürfe erteilte der Bischof dem Mann einen Verweis und verfügte als Buße die Kürzung der Bezüge für drei Jahre um 20 Prozent. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter handelt es sich dabei um eine rein innerkirchliche Maßnahme, die einer Überprüfung durch ein staatliches Gericht entzogen ist. (Verwaltungsgericht Stuttgart – Aktenzeichen: 12 K 1513/12). dapd (Politik/Politik)