Kein Beweis für V-Mann-Tätigkeit von NSU-Unterstützer Wohlleben

Kein Beweis für V-Mann-Tätigkeit von NSU-Unterstützer Wohlleben Berlin (dapd). Für eine Beschäftigung des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben als V-Mann einer deutschen Sicherheitsbehörde gibt es bisher keinen Beleg. Das Ministerium gehe „weiter davon aus, dass es keine V-Leute im Kreis der NSU-Beschuldigten gibt“, sagte ein Sprecher von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Mittwoch in Berlin. Er fügte hinzu, dies gelte zumindest für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA). Auch die Bundesanwaltschaft hat nach dapd-Informationen noch keine Beweise dafür, dass Wohlleben Vertrauensperson der Sicherheitsdienste war. Friedrich hatte am Dienstag von entsprechenden Hinweisen aus der Bundesanwaltschaft auf einen V-Mann im Unterstützerkreis des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) berichtet. In Sicherheitskreisen war davon die Rede, dabei könnte es sich um den mutmaßlichen Waffenlieferanten der Terrorgruppe und ehemaligen NPD-Kader Ralf Wohlleben gehandelt haben. Nach dapd-Informationen ist aber auch eine Namensverwechslung denkbar. So taucht angeblich auch eine Frau mit demselben Nachnamen in den Ermittlungsakten auf. Wohlleben dementiert Auch Wohlleben selbst bestreitet, als V-Mann einer Sicherheitsbehörde Informationen aus der NPD geliefert zu haben. „Namens meines Mandanten dementiere ich die Vorwürfe, dass er als V-Mann tätig gewesen sein soll“, teilte seine Anwältin Nicole Schneiders auf Anfrage der Berliner „tageszeitung“ mit. Schneiders selbst war um die Jahrtausendwende in Jena Mitglied im selben NPD-Kreisverband wie Wohlleben. Wohlleben sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Er soll der Terrorgruppe NSU unter anderem bei der Beschaffung der Pistole geholfen haben, mit der die Neonazis zwischen September 2000 und April 2006 neun Einwanderer ermordeten. Insgesamt werden den im vergangenen Jahr aufgeflogen Terroristen zehn Morde zur Last gelegt. Der Hinweis auf die mögliche frühere V-Mann-Tätigkeit Wohllebens geht nach Informationen des „Spiegels“ auf einen Bundesanwalt zurück. Vor seinem Wechsel nach Karlsruhe habe der Jurist den Angaben zufolge als Unterabteilungsleiter im Bundesinnenministerium gearbeitet, wo er unter anderem für das 2003 gescheiterte erste NPD-Verbotsverfahren zuständig gewesen sei. Er meine sich erinnern zu können, so berichtete er den ermittelnden Karlsruher Kollegen, den Namen Wohlleben damals im Zusammenhang mit V-Leuten gesehen oder gehört zu haben, die seinerzeit innerhalb NPD aktiv gewesen sein sollen. „Potenzial für eine Staatsaffäre“ Minister Friedrich ordnete eine umfassende Prüfung des Falls an. So sollen „alle relevanten Akten aus dem damaligen NPD-Verbotsverfahren“ gesichtet und „die mit dem Verfahren betrauten Mitarbeiter“ befragt werden, hieß es. Der NSU-Untersuchungsausschuss dringt auf weitere Aufklärung. Bis zum (heutigen) Mittwochnachmittag sollte das Innenministerium dem Ausschuss einen Zwischenbericht über den Stand der Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes geben, hieß es in einer Mitteilung. Die Obfrau der Linke im Ausschuss, Petra Pau, sprach von „einem schlimmen Verdacht“, der das „Potenzial für eine Staatsaffäre“ habe. Es müsse schleunigst geklärt werden, ob sich dieser Verdacht bestätige. Auch im Parlamentarischen Kontrollgremium soll der Fall untersucht werden. „Die FDP hat eine Sondersitzung des für die Geheimdienstkontrolle zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums für möglichst Anfang der kommenden Woche beantragt“, sagte der Obmann der Liberalen im Untersuchungsausschuss, Hartfrid Wolff. Haftbedingungen für Neonazi Wohlleben verschärft Unterdessen wurde bekannt, dass die Haftbedingungen für Wohlleben verschärft wurden. Wegen der „Umgehung der Postkontrolle“ durch Wohlleben müsse künftig „jeder Kontakt mit Mitgefangenen im Einzelfall genehmigt werden“, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, auf dapd-Anfrage in Karlsruhe. Zuvor hatte die Online-Ausgabe der „Thüringer Allgemeinen“ über eine Haftverschärfung für den mutmaßlichen Helfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle berichtet. Wohllebens Zelle in der Justizvollzugsanstalt Tonna (Thüringen) sei am 7. September von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) durchsucht worden, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Sicherheitskreise. Hintergrund sei der Verdacht der illegalen Kontaktaufnahme in die rechtsradikale Szene. Hinweise darauf hätten sich aus der Telefonüberwachung von Neonazis durch das Landeskriminalamt Thüringen ergeben. Das Thüringer Landeskriminalamt (TLKA) stellte derweil klar, dass es Wohlleben nicht als V-Mann beschäftigt hatte. „Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte das TLKA unter den 13 Beschuldigten keine V-Person oder zu diesen informelle Kontakte. Dies schließt den Beschuldigten Ralf W. ein“, hieß es in einer Erklärung der Behörde. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.