Berlin (dapd). Krankenkassen als auch Unionspolitiker pochen auf schärfere Strafen für korrupte Ärzte. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen verlangt sogar Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren für bestechliche Mediziner. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hält sich bedeckt, will aber „zeitnah“ über weitere Maßnahmen entscheiden. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn forderte am Mittwoch die Ärztekammern zum Handeln auf. Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, eine Straf- und Bußgeldvorschrift für alle Ärzte ins Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Danach soll Ärzten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe drohen, wenn sie Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder dies erwarten und dadurch Pflichten verletzen. Auch Bestechung soll unter Strafe gestellt werden. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie von einem Pharmaunternehmen Geld dafür annehmen, dass sie dessen Medikamente verschreiben. Gleichzeitig signalisierten die Bundesrichter aber, dass sie politischen Handlungsbedarf sehen. Bahr lässt auswerten – Spahn fordert Taten Eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Bahr sagte, vor einer Entscheidung über weitere Maßnahmen müssten noch die Stellungnahmen von Kassen, Ärzten und Ländern ausgewertet werden, die das Ministerium nach dem Urteil angefordert hatte. Sie gehe aber davon aus, dass dies zeitnah geschehen werde. Offen ließ die Sprecherin, ob ein Straftatbestand zur Bestechlichkeit eingeführt werden soll. Denn das Sozialgesetzbuch V sowie die Berufsordnung der Ärzte enthielten bereits Regelungen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird.“ Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. „So, wie es ist, kann es jedenfalls nicht bleiben“, meinte Spahn. Bislang droht Gefängnis bei Abrechnungsbetrug Auch nach der jetzigen Rechtslage dürften sich niedergelassene Ärzte nicht bestechen lassen, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler. „Das ärztliche Berufsrecht und auch das Sozialrecht enthalten eine Fülle von Anti-Korruptionsvorschriften.“ So dürften Ärzte für die Zuweisung von Patienten kein Geld verlangen. Auch die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie sei verboten. „Vertragsärzten, die gegen diese Vorgaben verstoßen, drohen Sanktionen bis hin zum Zulassungsentzug“, sagte Köhler. „In schweren Betrugsfällen, insbesondere bei Abrechnungsbetrug, kann nach dem Strafgesetzbuch eine mehrjährige Freiheitsstrafe die Folge sein.“ „Korruption kein wirkliches Problem“ Der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dirk Heinrich, sagte: „Korruption ist kein wirkliches Problem innerhalb der Ärzteschaft. Diese Fälle müssen aber aufgedeckt und sanktioniert werden, um alle Redlichen und Ehrlichen zu schützen.“ Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie erklärte, sein Fachkreisekodex setze für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit allen Ärzten hohe ethische Standards. Auch gebe es klare Sanktionsbefugnisse. Seit 2004 habe die Schiedsstelle bereits 340 Fälle geprüft. In mehr als 40 Prozent der Fälle sei eine Beanstandung erfolgt. Der mögliche Sanktionsrahmen reiche von Abmahnungen über Geldbußen zwischen 5.000 und 400.000 Euro und Namensnennungen bis hin zu öffentlichen Rügen. dapd (Politik/Politik)
Kassen fordern bis zu drei Jahren Gefängnis für korrupte Ärzte
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Peer-Michael Preß
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