Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will sich für seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die Gesetze zur Euro-Rettung offenbar länger Zeit nehmen als angenommen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe, eine Alternative zu einer Eilentscheidung binnen drei Wochen wäre ein „Zwischenverfahren“. Dieses würde eine „sehr sorgfältige Prüfung“ der Rechtslage umfassen und könne „zwei oder drei Monate“ dauern. Das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: „Euro-Rettung gestoppt!“ Über diese „Gefahr“ sei sich der Zweite Senat im Klaren. Die Richter verhandelten über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark beschnitten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Garantiesumme Deutschlands von 190 Milliarden Euro die Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. „Versuchung“ einer einfachen Entscheidung widerstehen Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als „in mehrfacher Hinsicht nicht einfach“. Es gehe um „Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer politischer Bedeutung“. Voßkuhle sagte weiter, der Senat werde im Eilverfahren keine vorschnelle Lösung suchen und „der Versuchung widerstehen, sein ‚Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen‘, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend“ über die Anträge entscheiden. Es sei Aufgabe des Verfassungsgerichts, „den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet“. Schäuble warnt vor „Verunsicherung“ in Finanzmärkten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte am Dienstag hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung“ in den Finanzmärkten bedeuten. Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe. Mit Blick auf die Euro-Krise betonte Bundesbankpräsident Jens Weidmann in Karlsruhe, selbst eine rasche Ratifizierung des ESM durch Deutschland sei „keine Garantie dafür, dass sich die Krise nicht weiter zuspitzt“. Derzeit sei aber wohl ein späteres Inkrafttreten des ESM von den Finanzmärkten „bereits eingepreist“. Weidmann betonte, beim ESM dürfe es „keine Einfallstore“ für eine Ausweitung des Haftungsrisikos geben. Wirtschaftsforscher Sinn: „Das Fass hat keinen Boden“ Der Wirtschaftsforscher und Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, zeigte sich sehr skeptisch gegenüber den derzeitigen Euro-Rettungsmaßnahmen. Er sprach von der Gefahr, dass dies für Deutschland eine „Vermögensvernichtungsmaschine“ werde. Nach einem „Extremszenario“ könne Deutschland letztlich 771 Milliarden Euro verlieren. „Das Fass hat wirklich keinen Boden“, sagte Sinn. Falls mehrere Länder aus der Währungsunion austreten müssten, gebe es „keinen Weltuntergang, wohl aber Turbulenzen an den Finanzmärkten“. Sinn verwies darauf, dass „die Welt seit dem Krieg über 50 Staatskonkurse erlebt“ habe. Klägeranwalt Dietrich Murswiek betonte, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe daher eine „historische Verantwortung“. dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe will mehr Zeit für Eilentscheidung über Euro-Rettung
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Peer-Michael Preß
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