Karlsruhe/Berlin (dapd-nrw). Asylbewerber in Deutschland bekommen ab sofort deutlich mehr Geld vom Staat. Die bisherigen Sätze reichen für ein menschenwürdiges Leben nicht aus, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entscheiden hat. Das Karlsruher Gericht ordnete mit sofortiger Wirkung an, dass die Geldleistungen an das Hartz-IV-Niveau angeglichen werden. Davon profitieren rund 130.000 Menschen in Deutschland: Neben Asylsuchenden auch Kriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer. Asylbewerber bekommen zurzeit nur 224 Euro pro Monat, also etwa 40 Prozent weniger als Hartz-IV-Bezieher mit dem Regelsatz von 374 Euro. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, die Geldleistung für Flüchtlinge sei offensichtlich unzureichend, weil sie seit 1993 trotz einer etwa 30-prozentigen Preissteigerung nicht angehoben wurde. Die Regelsätze in dem nun beanstandeten Asylbewerberleistungsgesetz seien „nicht nachvollziehbar berechnet“ und „nicht realitätsgerecht“. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei verletzt. Dies sei „ein Menschenrecht“, das Deutschen und Ausländern gleichermaßen zustehe. Der Gesetzgeber muss nun unverzüglich eine Neuregelung erlassen. Bis dahin hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung in Kraft gesetzt, die ab sofort gilt. Demnach erhält ein alleinlebender Erwachsener statt 224 nun 336 Euro und ein Jugendlicher zwischen 15 und 18 Jahren 260 statt bisher 200 Euro. Die Erhöhung gilt auch rückwirkend ab 2011, wenn Bescheide noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind. Die Bundesregierung will nun „unverzüglich“ eine verfassungskonforme Neuregelung erarbeiten. „Dabei werden wir auch den Anspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche umsetzen“, teilte das Bundessozialministerium mit. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl begrüßte das Urteil. „Das Gericht beendet ein jahrelanges Unrecht. Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse“, erklärte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Er forderte, nun das Asylbewerberleistungsgesetz komplett abzuschaffen. „Die entwürdigende Praxis, Asylsuchende mit Lebensmittelpaketen und anderen Sachleistungen abzuspeisen, muss beendet werden.“ Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßte das Urteil als „richtungsweisende Korrektur“. Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einem „guten Urteil zur Stärkung der Menschenrechte in Deutschland“. Die SPD-Sozialexpertin Anette Kramme sagte, das Gericht habe ein „weises Urteil“ gefällt. FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff begrüßte es, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen sollen. „Gleichzeitig müssen wir auch über eine Arbeitserlaubnis für Asylbewerber in Deutschland nachdenken. Das wäre menschenwürdiger und würde auch die Staatskasse entlasten“, gab Wolff zu bedenken. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus sagte, Asylbewerber erhielten nun höhere Geldleistungen, „soweit der Bedarf nicht, wie im Gesetz vorgesehen, vorrangig durch Sachleistungen abgedeckt wird“. Eine Anhebung der Leistungen sei angesichts der jahrelang gestiegenen Lebenshaltungskosten „überfällig“. Einige Länder wie beispielsweise Bayern setzen bislang weitgehend auf Sachleistungen, andere wie etwa Hamburg oder Berlin auf reine Geldleistungen. Der Städtetag erwartet für die Kommunen nun einen deutlichen Kostenanstieg. Der Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, Tom Koenigs, erklärte, das Urteil zeige erneut die „eklatanten Mängel der deutschen Flüchtlingspolitik“ auf. Menschenrechte von Asylbewerbern „auf Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe“ sein verletzt worden. Das Verfassungsgericht urteilte über Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe verschafft Asylbewerbern mehr Geld
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Peer-Michael Preß
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