Karlsruhe (dapd). Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig und muss umgehend reformiert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Das seit Dezember 2011 neu geregelte Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien. Der Gesetzgeber muss nun das Wahlrecht so rasch neu gestalten, dass die Neuregelung für die kommende Bundestagswahl im Herbst 2013 gilt. Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“. Die nun gekippte Wahlrechtsreform vom Dezember 2011 war von der schwarz-gelben Regierungskoalition im Alleingang beschlossen worden. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008, das frühere Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und eine tief greifende Korrektur des Wahlsystems für Bundestagswahlen gefordert hatte. Der Zweite Senat urteilte jetzt über eine Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, eine Organklage der Grünen-Partei und eine von 3.063 Bürgern erhobene Massenbeschwerde gegen die Änderung des Bundeswahlgesetzes. dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe: Neues Wahlrecht ist verfassungswidrig
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Peer-Michael Preß
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