Berlin (dapd). In Ausnahmefällen können künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu die umstrittene Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet, wie die Nachrichtenagentur dapd am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Damit kann die PID künftig in speziellen Zentren angewendet werden, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Allerdings muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Die Länder hatten unter anderem kritisiert, dass die Zahl der PID-Zentren nicht begrenzt sein soll. Nach der Verordnung sollen die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge auf PID prüfen und binnen drei Monaten mit einfacher Mehrheit entscheiden. Bei der PID werden Embryonen nach künstlicher Befruchtung vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Krankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Der Bundestag hatte die PID am 7. Juli 2011 mit Einschränkungen im Embryonenschutzgesetz erlaubt. Der Gentest ist nur in den Fällen zulässig, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen. Die Diskussion über eine Neuregelung war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig von 2010 in Gang gekommen. Danach war die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt. Das umstrittene Verfahren war damit plötzlich erlaubt. Zuvor war die Mehrzahl der Experten davon ausgegangen, dass das Embryonenschutzgesetz die PID verbietet. dapd (Politik/Politik)
Kabinett ebnet Gentests an künstlich erzeugten Embryonen den Weg
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Peer-Michael Preß
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