Berlin (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Bundestag die Pläne der Bundesregierung zur Beschneidung von Jungen verteidigt. Das Ritual müsse grundsätzlich erlaubt bleiben, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist, sagte sie am Donnerstag. Es gebe kein Land weltweit, dass die Beschneidung unter Strafe stelle. Für die Juden und Muslime hierzulande müsse wieder Rechtssicherheit hergestellt werden. Das Ziel der Bundesregierung, die Beschneidung unter Auflagen weiter zu erlauben, entspricht laut Leutheusser-Schnarrenberger auch der Vorgabe des Grundgesetzes. Danach sei die Pflege und Erziehung Sache der Eltern, und zwar frei von staatlichem Einfluss. Der Staat sei auf ein Wächteramt beschränkt. Die Ministerin erinnerte daran, dass die Legalität von Beschneidungen auch in Deutschland bis zum Frühjahr dieses Jahres kaum ernsthaft bezweifelt worden sei. Erst ein Urteil des Kölner Landgerichts habe dies anders eingestuft. Seitdem sähen sich Juden und Muslime in ihrer Religionsausübung gefährdet. „Wir müssen zur Normalität zurückfinden“, sagte sie. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland möglich bleiben. Dem Entwurf der Regierung zufolge dürfen Säuglinge in den ersten sechs Monaten auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. In einem Gegenantrag schlagen die Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) sowie rund 60 weitere Abgeordnete vor, dass die Entfernung der Vorhaut am Penis aus nicht-medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein sollen. Die jüdische Tradition sieht aber eine Beschneidung acht Tage nach der Geburt vor. dapd (Politik/Politik)
Justizministerin verteidigt Gesetzespläne zu Beschneidungen
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Peer-Michael Preß
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