München (dapd-bay). Bewegung im Fall Gustl Mollath: Die umstrittene Zwangsunterbringung des 56-jährigen Nürnbergers wird noch einmal gerichtlich überprüft. Nach massivem öffentlichen und politischen Druck stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bei der zuständigen Kammer einen entsprechenden Antrag. Mithilfe eines weiteren psychiatrischen Gutachtens solle untersucht werden, ob der Mann zu Recht in einer geschlossenen Anstalt einsitzt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstag mit. Zuvor hatte sich Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in die Affäre eingeschaltet. Mollath, der Schwarzgeld-Geschäfte bei der Hypovereinsbank (HVB) angeprangert hatte, ist seit fast sieben Jahren in einer Psychiatrie untergebracht, weil er angeblich gemeingefährlich ist. Der Fall sorgt für Wirbel, weil die Schwarzgeld-Vorwürfe nach jüngsten Erkenntnissen zutreffend sind. Für das Landgericht Nürnberg waren sie aber Teil eines „paranoiden Gedankensystems“. „Aufgrund der zum Teil einseitigen Medienberichterstattung in der Sache Mollath droht das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen“, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Zugleich wies sie Vorwürfe gegen die Justiz zurück. Diese habe sich stets um optimale Aufklärung bemüht. Seehofer hatte zuvor der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist.“ Er respektiere die Unabhängigkeit der Gerichte, jedoch sei die Justiz aus seiner Sicht „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“. Darüber habe er auch mit Justizministerin Beate Merk (CSU) gesprochen. Opposition rügt Merks Zögern Die Opposition begrüßte die neue Entwicklung. Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl erklärte, es müsse jetzt ein unbefangener Gutachter eingeschaltet werden, der bislang noch nicht mit diesem Fall befasst gewesen sei. „Wir hätten uns die Vernunft, die die Staatsanwaltschaft jetzt an den Tag legt, schon vor Monaten von Justizministerin Beate Merk gewünscht“, sagte sie. SPD-Fraktionsvize Inge Aures fügte an, wie üblich müsse zuerst der Ministerpräsident eingreifen, bevor die Justizministerin Farbe bekenne. Freie-Wähler-Rechtsexperte Florian Streibl sagte: Falls sich bestätige, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie sitze, könne Merk nicht mehr im Amt verbleiben. Die bayerische Justiz und Ministerin Merk waren zuletzt immer mehr in Erklärungsnot geraten. In einem am Montag veröffentlichten Gutachten kam der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate zu dem Schluss, dass die Staatsanwaltschaft „rechts- und pflichtwidrig“ handelte, weil sie Mollaths Strafanzeige wegen Schwarzgeldgeschäften bei der HVB trotz konkreter Hinweise verworfen habe. Die damalige Einschätzung der Staatsanwaltschaft, Mollaths Strafanzeige sei ein Sammelsurium ohne Anhaltspunkte für Ermittlungen, sei „evident falsch“ gewesen, sagte Strate. dapd (Politik/Politik)
Justiz beugt sich öffentlichem Druck in der Affäre Gustl Mollath
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Peer-Michael Preß
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