Kassel (dapd). Hartz-IV-Empfänger müssen Mieterhöhungen nicht aus eigener Tasche zahlen, so lange die Kosten der Wohnung angemessen bleiben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag mit einem Urteil klar gestellt. Im konkreten Fall war eine Mieterhöhung von monatlich rund 30 Euro erfolgt, nachdem ein Badezimmer auf Mieter-Wunsch modernisiert worden war. Das Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf wollte die höheren Kosten nicht übernehmen. Es argumentierte, es handele sich um eine „Wunsch-Modernisierung“, die nicht notwendig gewesen sei. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht hatten der Behörde recht gegeben. Das BSG entschied nun, die Kostenübernahme dürfe nicht auf die frühere Miete beschränkt werden. (Aktenzeichen: B 4 AS 32/12 R) dapd (Politik/Politik)