Berlin (dapd). Das Bundesinnenministerium hält den Antrag der NPD auf Überprüfung ihrer Verfassungstreue für unzulässig. „Formell ist der Antrag unzulässig. Informell könnte man auch sagen: Unsinn“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin. Ein direkter Gang zum Bundesverfassungsgericht sei in der Regel nicht möglich, sodass die NPD zunächst bei den Verwaltungsgerichten vorstellig werden müsste, führte der Sprecher aus. Eine inhaltliche Einschätzung könne er nicht geben, da der Antrag der rechtsextremen Partei der Regierung bisher nicht vorliege. In jedem Fall sei das Vorgehen der NPD aber kein Grund, den Zeitplan zur Entscheidung über ein neues Verbotsverfahren zu ändern. Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte die Auffassung, dass ein neues NPD-Verbotsverfahren nur bei großer Aussicht auf Erfolg geführt werden sollte. Ein zweites Scheitern würde einen „Schaden für die Demokratie“ bedeuten und bei der NPD „Jubelgeheul“ auslösen, warnte Seibert. Am Dienstag hatte die NPD das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung ihrer Verfassungstreue aufgefordert. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen im Dezember über ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren beraten. dapd (Politik/Politik)
Innenministerium hält Antrag der NPD in Karlsruhe für unzulässig
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Peer-Michael Preß
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