Berlin (dapd). Fast zehn Jahre nach dem gescheiterten Anlauf zum NPD-Verbot haben die Innenminister der Länder ein neues Verfahren gegen die rechtsextreme Partei auf den Weg gebracht. Über Länder- und Parteigrenzen hinweg sei ein einvernehmlicher Beschluss gefasst worden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU), am Mittwoch in Rostock. Das zeige: „Die Demokratie in Deutschland ist wehrhaft.“ Unklar bleibt dagegen, ob sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag anschließen werden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir mit diesem Material gewinnen können, ist größer, als dass wir verlieren“, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Zugleich wies der CSU-Politiker auf mögliche „politische Risiken“ eines solchen Verbotsverfahrens hin. Dabei gehe es nicht zuletzt um die Frage, welche Auswirkungen das Verfahren auf die Propagandamöglichkeiten der NPD habe. Friedrich brachte seine Zweifel auch durch eine Protokollnotiz zu dem Antrag zum Ausdruck. Er betonte, dass die Entscheidung über die Haltung des Bundes letztendlich das Bundeskabinett zu treffen habe. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist noch skeptisch. Ein NPD-Verbotsverfahren müsse aussichtsreich sein, sagte sie dem Fernsehsender Phoenix. Diese Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Abschließende Entscheidung trifft der Bundesrat Protokollnotizen gaben auch Hessen und das Saarland ab, die zuletzt ebenfalls Zweifel vorgebracht hatten. Hessen trägt die Entscheidung nur passiv mit. Im Bundesrat ist daher voraussichtlich eine Enthaltung des Landes zu erwarten. Bevor sich die Länderkammer mit dem Vorhaben befassen kann, soll jedoch zunächst die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Donnerstag in Berlin zusammenkommt, ihr grünes Licht geben. Es ist indes zu erwarten, dass die Regierungschefs der Länder dem Votum ihrer Fachminister folgen werden. 1.000 Beweismaterial ohne V-Mann-Infos Über das Verbot der Partei wird dann letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Laut Grundgesetz gilt eine Partei als verfassungswidrig, wenn sie darauf abzielt, „die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.“ Die Innenminister haben dazu mehr als 1.000 Seiten Beweismaterial zusammengetragen. Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der „V-Mann-Problematik“ gescheitert. Die neue Materialsammlung basiert daher nur auf Informationen aus frei zugänglichen Quellen, also keine Erkenntnisse von V-Leuten , wie Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betonte. Der Zentralrat der Juden äußerte sich befriedigt über die Entscheidung der Innenminister. „Es wird höchste Zeit, dass dem unsäglichen Treiben der NPD ein Ende gesetzt wird. Für jeden überzeugten Demokraten ist es einfach unerträglich, dass Rechtsextremisten Steuermittel erhalten, um ihr braunes Gift zu verbreiten. Ein Verbot der NPD kann diesen Zustand endlich beenden“, kommentierte Zentralratspräsident Dieter Graumann das Votum aus Rostock. Er appellierte zugleich an Bundestag und Bundesregierung, sich der Entscheidung der Länder anzuschließen. dapd (Politik/Politik)
Innenminister stimmen geschlossen für NPD-Verbotsantrag
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Peer-Michael Preß
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