Karlsruhe (dapd). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die 2007 gestartete Antiterrordatei gegen rechtliche Bedenken verteidigt. Der Minister sagte am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Antiterrordatei sei „ein entscheidender Baustein in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ und ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den internationalen islamistischen Terrorismus. In dieser Verbunddatei werden Informationen von 38 Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetzt. Gegen das entsprechende Gesetz vom Dezember 2006 hat ein ehemaliger Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Datensammlung sei verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen der Datenspeicherung nicht klar geregelt seien, monierte der Kläger. Es könnten auch Kontaktpersonen erfasst werden, die selbst keine terroristischen Aktivitäten unterstützten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde verletzt. Außerdem würden erstmals Informationen der Geheimdienste und der Polizei verbunden. Das Urteil des Ersten Senats wird voraussichtlich in drei Monaten verkündet. (Der vollständige Gesetzestext: http://url.dapd.de/xb3VSU ) dapd (Politik/Politik)
Innenminister Friedrich verteidigt die Antiterrordatei
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Peer-Michael Preß
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