Berlin (dapd). Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), hat im Bundestag für das neue Wahlrecht geworben. Damit befolge der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, betonte er am Freitag. Er räumte aber ein, dass mit dem Vorschlag, der von Union, FDP, SPD und Grünen getragen wird, eine Vergrößerung des Parlaments nicht auszuschließen ist. Dies sei aber auch der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts geschuldet. Ohnehin habe Deutschland im Verhältnis zur Einwohnerzahl immer noch eines der kleinsten Parlamente in Europa. Der Vorschlag, über den der Bundestag am Freitag erstmals beriet, sieht vor, dass sogenannte Überhangmandate durch Ausgleichssitze neutralisiert werden, was zu einer Vergrößerung des Bundestag führen könnte. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das neue Wahlrecht soll bereits bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr gelten. Grosse-Brömer äußerte die Erwartung, dass das neue Wahlrecht nicht nur Akzeptanz bei der Bevölkerung findet, sondern auch vor dem Bundesverfassungsgericht. dapd (Politik/Politik)