Berlin (dapd). Trotz Kritik hält das Bundesgesundheitsministerium an der geplanten Verordnung zu Gentests an Embryonen fest. „Es gibt keinen Grund, jetzt an der Verordnung irgendetwas zu ändern“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin. Auch FDP-Gesundheitsexpertin Gabriele Molitor betonte, die Rechtsverordnung setze das um, was vor einem Jahr der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hatte. Politiker von CDU und Grünen hatten die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zuvor in Frage gestellt. Sie befürchten zu großzügige Regelungen. Bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf genetisch bedingte Krankheiten und Behinderungen untersucht, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Falls ein Gendefekt diagnostiziert wird, kommt es nicht zur Einpflanzung – der Embryo stirbt ab. Der Bundestag hatte im vergangenen Juli nach langer und kontroverser Debatte für die Zulassung der PID innerhalb enger Grenzen votiert. Der Entwurf für die Rechtsverordnung sieht jetzt vor, dass die PID nur in Behandlungszentren angeboten werden darf, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt, über die Zulassung sollen die Länderbehörden entscheiden. Zudem sollen die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge prüfen und binnen drei Monaten mit einfacher Mehrheit entscheiden. Kritiker fürchten große Unterschiede bei der Zulassung Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) kritisierte, der Entwurf sei so formuliert, dass letztlich jede Form der PID durchgeführt werden könne. Die geplanten Ethikkommissionen hätten keine Möglichkeit, Anträge abzulehnen, wenn diese den gesetzlichen Kriterien entsprechen, sagte Hüppe der Zeitung „Die Welt“. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) gab zu bedenken, die geplante Einrichtung von 16 verschiedenen Ethikkommissionen in den Bundesländern könne zu großen Unterschieden bei der Zulassung einer PID führen. Außerdem sollten den Ethikkommissionen keine Vertreter der Kirchen angehören, sagte er der Zeitung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, ist die Zahl der PID-Zentren zu groß. „Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten“, sagte sie dem Blatt. Es sei zu befürchten, dass es einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gebe. FDP-Gesundheitsexpertin kritisiert „schlechten Stil“ FDP-Gesundheitsexpertin Molitor verwies hingegen darauf, dass die Anzahl der PID-Zentren in der Rechtsverordnung bewusst nicht festgesetzt worden sei, da der Gesetzgeber dies dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer zugeordnet und ganz bewusst auf Qualität gesetzt hat. Molitor bemängelte, dass die Kritiker nun versuchten, das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz durch die Hintertür zu ändern. „Das zeugt von schlechtem politischem Stil“, sagte sie. Auch der CDU-Abgeordnete Peter Hintze warb für die Verordnung. „Ich halte es für ein Gebot der Fairness, des demokratischen Anstands und der moralischen Vernunft, das mit deutlicher Mehrheit, überparteilich getragene Gesetz zu akzeptieren“, betonte er. Die Verordnung gewährleiste „eine eingehende Beratung, eine verantwortungsvolle Prüfung der Konfliktlage und eine wohnortnahe Möglichkeit zur Hilfe“. dapd (Politik/Politik)
Gesundheitsministerium hält trotz Kritik an PID-Verordnung fest
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Peer-Michael Preß
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