Stuttgart (dapd). Baden-Württemberg will das historische Gebäude des Prozesses gegen die erste Generation der Rote Armee Fraktion (RAF) in Stuttgart-Stammheim abreißen. Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) sprach sich am Dienstag bei einem Besuch von Generalbundesanwalt Harald Range in Stuttgart dafür aus, das marode Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Die Finanzierung steht aber noch nicht fest. In dem Gerichtsgebäude wurde unter anderen die erste Generation der RAF-Terroristen abgeurteilt. Im benachbarten Hochsicherheitstrakt saßen zahlreiche RAF-Terroristen ein. Dort nahmen sich 1976 Ulrike Meinhof und ein Jahr später während des sogenannten Deutschen Herbst Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe das Leben. Der siebenstöckige Trakt soll ebenfalls abgerissen werden. Stickelberger sagte zum geplanten Abriss des Gerichtsgebäudes und dem Neubau, der Standort aus den 1970er Jahren genüge nicht mehr den Anforderungen an Sicherheit, Technik und Arbeitsschutz. Die Kosten für einen Neubau mit zwei Gerichtssälen bezifferte er auf 25 Millionen Euro. Angesichts der Haushaltslage des Landes sei dies ein „Kraftakt“. Der SPD-Politiker kündigte Gespräche dazu mit dem Finanzministerium an. Er sprach sich zugleich für eine Beteiligung des Bundes aus, in dessen Zuständigkeit die Staatsschutzverfahren in Stammheim fallen. Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, Eberhard Stilz, sagte, die Substanz des Gebäudes sei so verrottet, dass sich eine Sanierung nicht mehr lohne. Das Mehrzweckgebäude war Mitte der 1970er Jahre für den RAF-Prozess gegen Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe eigens errichtet worden. Der Prozess dauerte von 1975 bis 1977 und schrieb bundesrepublikanische Rechtsgeschichte. Seitdem wurden nach OLG-Angaben über 100 Prozesse dort geführt. Range sagte nach einem Rundgang, „den Eindruck, dass ein Neubau überfällig ist, kann man nur teilen“. Die Arbeitsbedingungen für Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie Justizbedienstete hätten den Stand von vor 40 Jahren. Für eine effektive Strafverfolgung sei ein sicheres Gebäude mit moderner Technologie notwendig. Der Generalbundesanwalt zeigte sich zugleich beeindruckt von der Geschichte, „die mir hier entgegenschlägt“. Er hoffe, dass nicht vergessen werde, wie wichtig Stammheim mit dem RAF-Prozess für die Geschichte der Bundesrepublik sei. Dies müsse dokumentiert werden, eventuell in einer Ecke des Gedenkens, regte Range an. Dort könnte Jugendlichen beispielsweise veranschaulicht werden, was passiere, wenn Gewalt wahllos eingesetzt werde wie damals von der RAF. Range versicherte zugleich, dass die Bundesanwaltschaft den Standort in Stuttgart weiter brauche. Dort würden auch in Zukunft große wichtige Verfahren für die Bundesrepublik geführt. Dass den Mitgliedern des rechtsterroristischen NSU in Stuttgart der Prozess gemacht wird, hält der Generalbundesanwalt aber für eher unwahrscheinlich. Hier lägen die Schwerpunkte aus Gründen der Strafprozessordnung eher in Düsseldorf oder Bayern. dapd (Politik/Politik)
Gerichtsgebäude des RAF-Prozesses in Stammheim soll Neubau weichen
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Peer-Michael Preß
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