Karlsruhe (dapd). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Entzug des Doktortitels der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin durch die Universität Heidelberg bestätigt. Die Hochschule habe völlig zu Recht gehandelt. Eine grundsätzlich denkbare Bagatellschwelle sei in diesem Fall bei Weitem überschritten worden, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung (Aktenzeichen: 7 K 3335/11). Koch-Mehrin war Anfang März mit ihrer Klage gegen die Aberkennung ihres Doktortitels vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Anfechtungsklage der wurde abgewiesen. Die Klägerin habe nicht nur einzelne Sätze, sondern erhebliche, teilweise mehrseitige Passagen – zum Teil samt Fußnoten – aus fremden Texten übernommen, ohne dies hinreichend kenntlich zu machen, hieß es in der nun veröffentlichen Begründung des Urteils. Der Plagiatsvorwurf treffe sie nicht nur vereinzelt oder im Sinne einer unsachgemäßen Handhabung der Zitierweise. Vielmehr ließen die aufgefundenen Stellen den Schluss zu, dass sie fremde Passagen wiederholt und planmäßig als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgewiesen habe. Der Einwand der Klägerin, sie habe umfangreiche eigene Recherchen durchgeführt und die zentralen Forschungsergebnisse ihrer Arbeit beruhten auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung, sei unbeachtlich, urteilte das Gericht weiter. Gericht erkennt auch keine Verfahrensfehler Die Ermessensentscheidung des Promotionsausschusses ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. Aufgrund der anonymen Hinweise auf der Internetseite „vroniplag“ habe der Ausschuss zu Recht ein Prüfungsverfahren eingeleitet und die Möglichkeit milderer Mittel ausreichend geprüft. Auch das Argument von Koch-Mehrin, der Promotionsausschuss habe Verfahrensfehler gemacht, ließ das Gericht nicht gelten. Weder die Entziehungsverfügung noch der Widerspruchsbescheid der Universität wiesen formelle Fehler auf, hieß es. Mit dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät habe das zuständige Gremium über die Entziehung des Doktorgrades entschieden. Dass bei der entscheidenden Sitzung des Promotionsausschusses zwei Sachverständige anwesend waren, führe nicht zu einem Verfahrensfehler. Es habe schließlich auch nicht die falsche Stelle, sondern die zuständige Amtsträgerin über den Widerspruch der Klägerin entschieden. dapd (Politik/Politik)
Gericht weist Silvana Koch-Mehrin in die Schranken
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Peer-Michael Preß
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