Kassel (dapd). Deutschlands Krankenkassen können in einer jahrelang streitigen Rechtsfrage aufatmen. Denn die Vorschriften, nach denen sie seit 2009 die Beiträge ihrer rund fünf Millionen freiwillig versicherten Mitglieder bemessen, sind nicht grundsätzlich zu beanstanden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch mit einem Urteil klargestellt. Allerdings bemängelte der 12. Senat wie die Beiträge für freiwillig versicherte Sozialhilfe-Empfänger berechnet werden, die in Heimen leben. Nach den Vorgaben, die die Richter in ihre Urteilsbegründung skizzierten, müssten die Beiträge dieser Gruppe künftig niedriger bemessen werden. Den konkreten Fall, in dem ein Heimbewohner aus Südhessen geklagt hatte, verwies das Gericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Wiesbaden zurück. (Az: B 12 KR 20/11 R) dapd (Politik/Politik)