Gericht erleichtert Zschäpes Untersuchungshaft

Gericht erleichtert Zschäpes Untersuchungshaft München (dapd-bay). Das Oberlandesgericht München hat die Untersuchungshaft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe etwas erleichtert. Ihre Verteidiger könnten „künftig ohne Trennscheibe“ mit ihr sprechen, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit. Der 6. Strafsenat des OLG stellte zudem klar, dass der Briefverkehr der 38-jährigen Zschäpe mit ihren Rechtsanwälten „keiner inhaltlichen Kontrolle unterliegt“. Das Gericht begründete die Hafterleichterungen damit, dass die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft den Schluss nahelegten, dass der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) seit dem Tod von Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November 2011 „aufgelöst ist“. Daher sei nicht mehr zu befürchten, dass sich Zschäpe „aus der Haft heraus zugunsten dieser Gruppierung betätigt“, heißt es in dem bereits am Montag gefassten OLG-Beschluss. Die den Verteidigern gesetzten Äußerungsfristen waren am Montag abgelaufen. Wann das OLG über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden könne, sei noch unbekannt, hieß es weiter. Verteidiger: Kein Ermittlungsbeleg für „Tatbeitrag“ Zschäpes Die Verteidiger Zschäpes wiesen unterdessen den Anklagevorwurf einer Mittäterschaft ihrer Mandantin an den Morden und Anschlägen des NSU zurück. Das geht aus der Antwort der Anwälte auf die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hervor, die dem NDR Fernsehen am Mittwoch vorlag. Es gebe keinen konkreten Ermittlungsbeleg, der einen „wesentlichen Tatbeitrag“ Zschäpes beweise. Auch ohne ihre Hilfe hätten die NSU-Terroristen Mundlos und Böhnhardt die Taten erfolgreich begehen können. Weiterhin monierten Zschäpes Anwälte Formfehler in der Anklage. Die Bundesanwaltschaft macht demnach nicht hinreichend deutlich, ob die 38-Jährige nur Mitglied oder Gründerin des NSU gewesen ist. Beides seien unterschiedliche Straftatbestände, weswegen sich Teile der Anklageschrift widersprächen. Die Verteidiger forderten eine Nachbesserung der Anklage. Die Bundesanwaltschaft habe die fast 500-seitige Anklageschrift nicht objektiv verfasst, ergänzten die Verteidiger. Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine Mittäterschaft an den Gewalttaten von Böhnhardt und Mundlos vorgeworfen werde, aus Sicht der Anwälte gar nicht erst zugelassen werden. Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den zehn Morden der Terrorgruppe NSU und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Zudem habe Zschäpe sich an versuchten Morden durch die Sprengstoffanschläge des NSU in der Kölner Altstadt und in Köln-Mülheim beteiligt, heißt es in der Anklageschrift. Zschäpe wird außerdem zur Last gelegt, die Wohnung der Terrorgruppe in Zwickau in Brand gesetzt zu haben. Damit habe sie sich des versuchten Mordes in drei Fällen und der besonders schweren Brandstiftung schuldig gemacht. Denn sie habe billigend in Kauf genommen, dass ihre hochbetagte Nachbarin und zwei normalerweise zur Tatzeit in der Dachgeschosswohnung arbeitende Handwerker durch die Explosion und den Brand zu Tode kommen könnten. Darüber hinaus sei sie hinreichend verdächtig, als Mittäterin für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich zu sein, heißt es in der Anklage. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.