Gericht erlaubt Zunähen des Mundes als Form des Protestes

Gericht erlaubt Zunähen des Mundes als Form des Protestes Würzburg (dapd). Die Stadt Würzburg durfte iranischen Asylbewerbern nicht das Zunähen der Münder aus Protest gegen ihre Behandlung in Deutschland untersagen. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Würzburg nach dem monatelangen Protest von Flüchtlingen in der Innenstadt im Vorjahr. Die Richter folgten damit der Einschätzung im Eilverfahren. Wie das Gericht mitteilte, durfte den Flüchtlingen ebenso durch die Stadt nicht das Recht auf einen Hungerstreik genommen werden. Die Stadt hatte argumentiert, dass sichn vor allem Kinder und Jugendliche über den Anblick oder die Bilder von Verstümmelungen erschrecken könnten. Zudem erklärte die 5. Kammer Auflagen über Veranstaltungsort und bestimmte Tageszeiten für rechtswidrig. Schließlich sei es auch nicht zulässig, Ordner damit zu beauftragen, Personen auszuschließen, die gegen die Residenzpflicht verstießen. Die Flüchtlinge hatten mit der mehrmonatigen Aktion, die in einem Marsch nach Berlin gipfelte, gegen die langwierigen Asylverfahren und die Gemeinschaftsunterkünfte protestiert. Zudem wollten sie damit ihre Anerkennung als Asylbewerber durchsetzen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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