Kassel (dapd-hes). Im Rechtsstreit um die befristete Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis nach der Katastrophe von Fkushima ist der Weg für die nächste Runde offen. Die gegen die Anordnung gerichteten Klagen der RWE Power AG seien zulässig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Revision ließ er nicht zu. Wird dieses Urteil rechtskräftig, steht im nächsten Schritt eine weitreichende Entscheidung des Kasseler Gerichtshofs an. Dann geht es um die Frage, ob die vom hessischen Umweltministerium am 18. März 2011 angeordneten und auf drei Monate befristete Stilllegung der Reaktorblöcke Biblis A und B rechtmäßig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. RWE will mit seiner Klage die Feststellung erreichen, dass die Stillegungs-Anordnung rechtswidrig war. Auf ein entsprechendes Urteil will der Konzern dann nach eigenen Angaben eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gründen. Diese sei sei seit langem in Vorbereitung, betonte ein Prozessvertreter des Unternehmens am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung in Kassel. Es gehe dabei auch um aktienrechtliche Verpflichtungen des Vorstands. Gerade dieser angestrebte weitere Rechtsstreit führte nun auch zur Zulassung der beiden Klagen zu Biblis A und B vor dem VGH. Der Sechste Senat befand, RWE habe ein fortdauerndes Interesse daran, dass auch nachträglich eine Feststellung zur Rechtmäßigkeit getroffen werde. Der zivilrechtliche Prozess auf Schadenersatz sei ernsthaft beabsichtigt. Dass ein Schaden, durch das Moratorium eingetreten sei, sei „nicht von vornherein ausgeschlossen“. Nur das habe man prüfen müssen. Klären müsse die Frage ein Zivilgericht. Die RWE-Seite hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch die befristete Stilllegung der beiden Blöcke sei dem Unternehmen ein Schaden von insgesamt 187 Millionen Euro entstanden. Denn langfristige Liefervereinbarungen hätten nicht erfüllt werden können, ohne Strom zuzukaufen. Das Wisbadener Umweltministerium indes zweifelte besonders im Falle von Biblis B einen Schaden an. Der Block habe sich in Revision befunden, als das Moratorium begann. Die Arbeiten hätten die befristete Stilllegung überdauert. Dies habe rein technische Gründe“ gehabt. RWE widersprach dieser Darstellung. Die Kasseler Entscheidung sorgte umgehend für kritische Reaktionen der hessischen Landtagsopposition: „Wäre es beim rot-grünen Atomausstieg geblieben, den schließlich die Atomwirtschaft mit der ‚alten‘ Bundesregierung vereinbart hatte, stünde Hessen jetzt nicht vor der Situation, sich für eine Schadenersatzleistung von fast 200 Millionen Euro wappnen zu müssen“, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Timon Gremmels. Linken-Fraktionschefin Janine Wissler erklärte: „Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung mit ihrem bewusst dilettantischen Vorgehen den Atomkonzernen die Tore zu einer Klage weit aufgesperrt hat.“ Theoretisch kann das Land versuchen, gegen die Entscheidung vom Mittwoch doch noch eine Revision durchzusetzen. Dazu müsste Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Direkt nach dem Urteil sah es allerdings nicht so aus, als werde das passieren. Ein Vertreter des Umweltministeriums sagte: „Wir sehen jetzt mit Zuversicht dem Folgetermin entgegen.“ Man sei von der Rechtmäßigkeit der Anordnung vom 18. März 2011 überzeugt. (Aktenzeichen: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T) dapd (Politik/Politik)
Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig
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Peer-Michael Preß
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