Gericht erklärt Altersgrenze für kommunale Spitzenämter für zulässig

Gericht erklärt Altersgrenze für kommunale Spitzenämter für zulässig München (dapd). Die umstrittene Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte in Bayern ist zulässig. Das entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in München. Die SPD-Fraktion hatte gegen die bislang geltende Regelung geklagt, derzufolge Kandidaten für kommunale Spitzenämter im Freistaat jünger als 65 Jahre sein müssen. Einem Beschluss des Landtags zufolge liegt die Altersgrenze ab 2020 bei 67 Jahren. Der 74-jährige SPD-Politiker Peter Paul Gantzer, der älteste Landtagsabgeordnete, argumentierte, jegliche Altersbeschränkung sei diskriminierend. Die Richter dagegen betonten, dass berufsmäßige Bürgermeister und Landräte in überdurchschnittlichem Maß gefordert seien. Die Altersgrenze gewährleiste Kontinuität und Effektivität in der Amtsführung. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.