Freiburg (dapd). Die Ausweisung eines Mannes mit türkischem Pass aus Villingen-Schwenningen wegen eines Al-Kaida-Drohvideos ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte einen Eilantrag des in Deutschland geborenen Mannes gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der 28-Jährige habe mit dem Internet-Video das Ziel der Terrororganisation, die Bevölkerung in Deutschland zu verunsichern, bewusst unterstützt. Auf dem im September 2009 im Internet eingestellten Video wurden im Namen von Al-Kaida Terroranschläge in Deutschland angedroht, wenn bei der bevorstehenden Bundestagswahl eine den Bundeswehreinsatz in Afghanistan befürwortende Regierung gewählt werde. Deshalb hatte das Amtsgericht Stuttgart den Mann im November 2009 wegen Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens zu sechs Monaten Haft verurteilt. Auch danach habe er erneut Videos ins Netz gestellt, die belegten, dass von einem Gesinnungswandel nicht gesprochen werden könne, argumentierte das Gericht. Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29. Mai 2012 wurde der 28-Jährige ausgewiesen, es wurde ihm die Abschiebung angedroht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. dapd (Politik/Politik)
Gericht bestätigt Ausweisung wegen Al-Kaida-Drohvideos
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Peer-Michael Preß
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