Stuttgart (dapd). Wegen drohender schlechter Behandlung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem aus dem Iran stammenden Mann dort aufgrund „systemischer Mängel“ des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ drohe. Mit derselben Begründung hatte das Gericht bereits die Abschiebung einer staatenlosen palästinensischen Familie nach Italien abgelehnt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. (Aktenzeichen: VG Stuttgart A 11 K 1039/12; VG Stuttgart A 7 K 1877/12) dapd (Politik/Politik)