Gegner der umstrittenen Elbvertiefung punkten

Gegner der umstrittenen Elbvertiefung punkten Leipzig/Hamburg (dapd). Erfolgreiches Etappenziel für die Gegner der umstrittenen Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab dem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes (NABU) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord) in Kiel statt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Damit ist das Millionen-Projekt vorerst gestoppt. Denn abgesehen von Ufersicherung und Baufeldräumung darf laut Bericht vorerst nicht mit weiteren Arbeiten begonnen werden. Dies bedeute allerdings keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Gegen das Vorhaben wehrt sich in erster Linie das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“, das eine weitere Verschlechterung des Ökosystems Elbe befürchtet. Hinter dem Bündnis stehen BUND, NABU und die Umweltstiftung WWF. Ebenso wollen Privatpersonen, Jagdverbände, Deich- und Schleusenverbände sowie die niedersächsischen Städten Cuxhaven und Otterndorf das Projekt noch verhindern. Insgesamt liegen dem Bundesverwaltungsgericht 13 juristische Einwände gegen die Elbvertiefung vor. Das Ziel der Anrainer Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie der Bundesregierung ist, dass mit dem seit Jahren geplanten Projekt künftig auch Schiffe der größten Kategorie den Hamburger Hafen anlaufen können. Bislang können Frachter mit einem Tiefgang von maximal 13,5 Metern den Fluss befahren. Das Vorhaben sieht nun vor, die Fahrrinne der Unter- und Außenelbe für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14,5 Metern zu vertiefen. Anschluss an Rotterdam und Antwerpen nicht verlieren Das soll weitere Arbeitsplätze in der Region schaffen und verhindern, dass Deutschlands größter Seehafen Hamburg den Anschluss an die internationalen Spitzenreiter wie Rotterdam und Antwerpen verliert. Der Bund betrachtet den Ausbau der Zufahrten zur Nordsee als Aufgabe von nationaler Bedeutung. Dazu muss auf dem mehr als 100 Kilometer langen Abschnitt an vielen Stellen tiefer gebaggert werden. Die Tideelbe umfasst den Flussabschnitt zwischen Hamburg und der Nordsee, wo eine tidebedingte Wasserstandsänderung messbar ist. An der Elbe ist dies bis zum Wehr Geesthacht möglich. Dabei ist die Elbvertiefung nur eine von vielen Arbeiten, die der insgesamt 1.091 Kilometer lange Fluss seit Jahrhunderten über sich ergehen lassen muss. Allein die 148 Kilometer lange Unter- und Außenelbe wurde seit 1800 etwa achtmal vertieft, wie die Umweltverbände kritisieren. Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache offen Laut Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machen die Vereinigungen geltend, dass das Vorhaben gegen zwingende Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts verstoße. So habe das Gericht seine Entscheidung über den Baustopp aufgrund einer Interessenabwägung getroffen. Der Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache sei offen. Die Klage wirft laut Gericht eine Vielzahl schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen auf, die erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden können. So heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter: „Unter diesen Umständen ist es trotz des öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die die Beeinträchtigung gewichtiger, auch unionsrechtlich geschützter Gemeinwohlbelange zur Folge haben könnten.“ (BVerwG 7 VR 7.12 – Beschluss vom 16. Oktober 2012) dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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