Berlin (dapd). Kommerzielle Selbstmord-Helfer sollen für bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Das geht aus dem Gesetzentwurf „zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es müsse verhindert werden, dass Suizidhilfe zur Dienstleistung werde. Angehörige und Vertraute, die den Sterbewilligen bei seinem Vorhaben unterstützen, bleiben straffrei. „Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“, heißt es im Gesetzentwurf. Er hatte in den vergangenen Wochen für heftigen Streit gesorgt. Kritik entzündete sich vor allem an der Ausnahmeregelung für Angehörige und andere enge Bezugspersonen, bei denen es sich theoretisch auch um Ärzte handeln könnte. Von der CSU und den Kirchen kam der Vorwurf, die Justizministerin öffne der Beihilfe zum Suizid, auch durch Mediziner, Tür und Tor. Unterstützung bekam die Ministerin aus ihrer Partei und der Opposition. Warnung vor „Erwebsmodell“ Suizidhilfe Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein, verteidigte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch den Gesetzentwurf. Vielmehr stelle dieser etwas unter Strafe, das bislang nicht strafbar war. Es gehe darum, „die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid“ zu verbieten, erklärte die FDP-Politikerin. „Als ‚Erwerbsmodell‘ würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten ‚Dienstleistung‘, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten.“ Allerdings dürften enge Vertraute wie Ehepartner, die „den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht allein lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen“, nicht kriminalisiert werden, sagte die Ministerin weiter. Als Beispiel nennt der Gesetzentwurf, dass ein Ehemann seine Ehefrau zu einem „gewerbsmäßig handelnden ‚Suizidhelfer'“ fährt. Der Ehemann bliebe demnach im Gegensatz zum „Suizidhelfer“ straffrei. (Der Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/RxftrZ ) dapd (Politik/Politik)
Gefängnisstrafe für kommerzielle Sterbehilfe
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Peer-Michael Preß
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